Allgemeine Sicherheitshinweise
Die Betriebsanleitung ist vor Inbetriebnahme
vom Bediener des Motors zu lesen und die Hin-
weise sind während des Betriebs einzuhalten.
1. Die bestimmungsgerechte Gebrauchslage des Mo-
tors ist senkrecht.
2. Prüfen Sie ob der Motor ausgeschaltet ist, bevor Sie
die Druckluft anschließen.
3. Beachten Sie, dass alle Anschlüsse und Verbin-
dungen richtig befestigt sind.
4. Motor nicht ohne Pumpwerk betreiben.
5. Der Motor darf nicht in die Förderflüssigkeit
getaucht werden.
6. Je nach Einsatzbedingungen kann der Schalldruck-
pegel 85 dB(A) überschreiten.
Ab diesem Wert muss Gehörschutz getragen wer
-
den.
7. Instandsetzung nur durch den Hersteller.
Die Einstufung brennbarer Flüssigkeiten erfolgt nach
Richtlinie 67/548/EWG. Beim Fördern brennbarer Flüs-
sigkeiten sind die Betriebssicherheitsverordnung und
die nachfolgenden Punkte zu beachten:
1. Druckluftmotore sind nichtelektrische Betriebsmit
-
tel und unterliegen beim Einsatz in Zone 1 keiner
Zulassungspflicht.
2. Die Druckluftmotore MD1, MD2, und MD3 entspre-
chen der Richtlinie 94/9/EG ( Gruppe II, Kategorie 2
für Gase).
3.
Die Motore sind damit geeignet zum Antrieb von Lutz
Fass- und Behälterpumpen der Gerätekategorie 1/2.
4. Die Beschränkungen des Einsatzes werden durch
das Pumpwerk (s. Betriebsanleitung) vorgegeben.
5. Nur ortsveränderlicher Einsatz zugelassen.
6. Motor nur mit explosionsgeschütztem Pumpwerk
betreiben.
7. Potentialausgleich herstellen.
8. Nur leitfähige Druckschläuche verwenden.
9. Pumpenmotor muss außerhalb des ortsveränder-
lichen Gefäßes sein.
10. Betriebsdruck nicht überschreiten.
11. Der Betrieb von Motor und Pumpe ist zu überwa-
chen.
12. Motor zu Pumpwerk nur im Stillstand kuppeln.
13. Motor nicht mit brennbaren Gasen betreiben.
14. Vorgeschriebenes Wartungsintervall: Rillenkugel-
lager und Schieber sind spätestens nach 2.000 Be-
triebsstunden gemeinsam zu wechseln.
Die Unfallverhütungsvorschriften des jeweiligen Landes
sind unbedingt einzuhalten.
1. Allgemeines
Eine Fass- und Behälterpumpe mit Druckluftantrieb be-
steht aus dem Motor und einem je nach dem Einsatzfall
passenden Pumpwerk. Der Einsatz der Druckluftmotoren
MD-1, MD-2 und MD-3 in explosionsgefährdeten Be-
reichen oder zum Fördern brennbarer Flüssigkeiten ist
nur in Verbindung mit einem Pumpwerk erlaubt, das für
Kategorie 1/2 G zugelassen ist. Dies sind die Lutz-Pump-
werke aus Edelstahl (Niro 1.4571) und Hastelloy C (HC).
1.1 Lieferumfang
Prüfen Sie die Lieferung mit Hilfe Ihrer Bestellung auf
Vollständigkeit.
2. Motorvarianten
Druckluftmotoren sind nichtelektrische Betriebsmittel
und unterliegen beim Einsatz in Zone 1 keiner Zulas-
sungspflicht.
Die Druckluftmotoren MD-1 (Bild 1) und MD-2 (Bild 2)
sind in Anlehnung an EN 50014 (für elektrische Betriebs-
mittel) gebaut und können zum Fördern brennbarer
Flüssigkeiten, die zu den Explosionsgruppen IIA und IIB
und zu den Temperaturklassen T1 bis T4 gehören, aus
ortsbeweglichen Behältern
1
verwendet werden.
Der Druckluftmotor MD-3 (Bild 3) ist zusätzlich druck-
fest gekapselt und entspricht in Anlehnung an EN 50014
der Kennzeichnung Ex d IIC T6. Auch dieser Motor darf
nur zum Fördern brennbarer Flüssigkeiten aus ortsbe-
weglichen Gefäßen verwendet werden.
Typ
MD-1 MD-2 MD-3
Abgabeleistung 400 W
Max. Betriebsdruck 6 bar
Luftverbrauch
2)
0,88 Nm³/min
Explosionsgruppe
1)
IIA, IIB IIA, IIB, IIC
Temperaturklasse
1)
T4 T6
Schalldruckpegel
3)
85 dB(A) 78 dB(A)
Gewicht 1,1 kg 1,5 kg 2,1 kg
Bestell-Nr.
0004-087 0004-088 0004-090
1) Fasspumpen sind für Explosionsgruppen IIA und IIB sowie
Temperaturklasse T4 zugelassen. Somit ist auch die Kombina-
tion Motor/Pumpwerk nur für Stoffe (Fördermedium und/oder
Umgebung) dieser Einteilung zugelassen.
2) Im Normzustand
3) Gemessen bei Betriebsdruck 6 bar mit voll gedrosseltem Pump-
werk
Der Bediener ist Vibrationen ausgesetzt, wenn er den
Motor während des Betriebs in der Hand hält. Die Be-
schleunigung, der die oberen Körpergliedmaßen ausge-
setzt sind liegt unter 2,5 m/s².