6. Einsatz im explosionsgefährdeten Bereich
6.1 Potentialausgleich und Erdung
Vor Inbetriebnahme der Pumpe ist unbedingt der Po-
tentialausgleich im System Pumpe - zu entleerendes
Behältnis - zu befüllendes Behältnis - herzustellen.
Gleiches Potential zwischen Pumpe und zu entlee-
rendem Behältnis erreicht man durch Anklemmen des
Potentialausgleichskabels (Bestell-Nr. 0204-994). Zur
besseren Leitfähigkeit sind Farbe und Schmutz an den
Klemmstellen zu entfernen.
Eine leitfähige Verbindung zwischen zu entleerendem
und zu befüllendem Behältnis muss entweder durch
ein Potentialausgleichskabel, oder einen leitfähigen
Untergrund (z.B. leitfähige Roste) hergestellt werden.
Bei Verwendung des Potentialausgleichskabels müssen
Fass und Behälter mit dem Erdpotential verbunden wer-
den. Bei Verwendung eines Rostes muss ein gut leit-
fähiger Übergang zwischen Behältnis und Untergrund
vorhanden sein.
Erklärung:
À Potentialausgleichskabel, Â leitfähiger Schlauch,
à leitfähige Einbindung von Schlauch zu Schlauchste-
cker, Ä Pumpwerk für Zone 0, Å explosionsgeschützter
Druckluftmotor für Zone 1, Æ Zapfpistole, Ç Wartungs-
einheit, È Erdpotential
6.2 Vorschriften zum Explosionsschutz
Für Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
sind vom Betreiber eine Reihe von Vorschriften zu be-
achten. Die folgende Auflistung gibt einen Überblick der
wesentlichen Vorschriften.
Innerhalb der Europäischen Union gelten:
- Richtlinie 1999/92/EG über Mindestvorschriften zur
Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Si-
cherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfä-
hige Atmosphären gefährdet werden können.
- EN 50014
Elektrische Betriebsmittel für explosionsgefährdete
Bereiche - Allgemeine Bestimmungen
- EN 60079-14 (IEC 60079-14)
Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefähr-
dete Bereiche - Teil 14: Elektrische Anlagen in explo-
sionsgefährdeten Bereichen
- EN 60079-10 (IEC 60079-10)
Elektrische Betriebsmittel für gasexplosionsgefähr-
dete Bereiche - Teil 10: Einteilung der explosionsge-
fährdeten Bereiche
- DIN EN 1127-1
Explosionsfähige Atmosphären - Explosionsschutz
- Teil 1: Grundlagen und Methodik
- Richtlinie 67/548/EWG (Stoffrichtlinie)
Weiterhin können zusätzlich nationale Vorschriften und
Richtlinien gelten.