6.3 Zoneneinteilung für explosionsgefährdete
Bereiche
Explosionsgefährdete Bereiche sind Bereiche, in denen
aufgrund der örtlichen und betrieblichen Verhältnisse
explosionsfähige Atmosphäre in gefahrdrohender
Menge auftreten kann. Sie werden in mehrere Zonen
unterteilt.
Für explosionsgefährdete Bereiche durch brennbare
Gase, Dämpfe oder Nebel gilt:
a) Zone 0 umfasst Bereiche, in denen gefährliche ex-
plosionsfähige Atmosphäre ständig oder langzeitig
vorhanden ist.
b) Zone 1 umfasst die Bereiche, in denen damit zu
rechnen ist, dass gefährliche explosionsfähige At-
mosphäre gelegentlich auftritt.
c) Zone 2 umfasst Bereiche, in denen damit zu rechnen
ist, dass gefährliche explosionsfähige Atmosphäre
nur selten und dann auch nur kurzzeitig auftritt.
6.4 Erläuterung der Zoneneinteilung bei der
Anwendung von Fasspumpen für brennbare
Flüssigkeiten
- Im Inneren eines Fasses oder Behältnisses herrscht
generell Zone 0.
- Die Trennstelle zwischen Zone 0 und Zone 1 wird
durch das Fass-Spundloch bzw. die Oberkante des
Behältnisses festgelegt.
- Räume, in denen um- oder abgefüllt wird, fallen
grundsätzlich unter Zone 1.
- Für Fass- und Behälterpumpen folgt daraus:
1. Zum Fördern brennbarer Flüssigkeiten dürfen nur
Pumpwerke der Gerätegruppe II, Kategorie 1/2 G
verwendet werden. Diese erfüllen die Vorschriften
für den Einsatz in Zone 0.
2. Der Einsatz von explosionsgeschützten Motoren,
gleich welcher Schutzart, in Zone 0 ist nicht zuläs-
sig. Ausnahmen können nur die örtlichen Überwa-
chungsbehörden machen.
3. Lutz-Motoren der Baureihe MD sind für die Ver
-
wendung in Zone 1 geeignet.
6.5 Rückverfolgbarkeit
Geräte der Firma Lutz-Pumpen für explosionsgefähr-
dete Bereiche sind an Hand einer individuellen Seri-
ennummer gekennzeichnet, die der Rückverfolgbarkeit
dient. Aus dieser Zahl können Baujahr und Geräteaus-
führung bestimmt werden.
Bei diesem Produkt handelt es sich um ein Gerät für
explosionsgefährdete Bereiche. Diesbezüglich und un-
ter Berücksichtigung der ATEX-Richtlinie 94/9/EG sind
spezifische Vorkehrungen zu treffen, um die Rückver-
folgbarkeit des Gerätes im vor- und nachgeschalteten
Bereich sicherzustellen.
Unser mit ATEX-Bescheid zertifiziertes QM-System
gewährleistet diese Rückverfolgbarkeit bis zum Ort der
ersten Auslieferung.
Ausgenommen im Falle gegenteilig lautender vertrag-
licher Bestimmungen sind alle Personen, die diese
Geräte weiterliefern, dazu verpflichtet, ein System ein-
zuführen, das eine eventuell erforderliche Rückrufakti-
on für fehlerhafte Geräte ermöglicht.