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Das Design und die Spezikationen können sich ohne vorherige Ankündigung zur Produktverbesserung
ändern. Für Einzelheiten wenden Sie sich an die Verkaufsstelle oder den Hersteller.
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Transport von Geräten mit brennbaren Kältemitteln
Einhaltung von Transportvorschriften
Markierung von Geräten mit Zeichen
Einhaltung örtlicher Vorschriften
Entsorgung von Geräten mit brennbaren Kältemitteln
Einhaltung nationaler Vorschriften
Lagerung von Ausrüstungen/Geräten
Bei der Lagerung von Ausrüstungen müssen die Anweisungen des Herstellers befolgt werden.
Lagerung von verpackter (nicht verkaufter) Ausrüstung
Die Schutzfunktion der Verpackung muss derart sein, dass bei mechanischen Beschädigungen der in der
Verpackung bendlichen Ausrüstung die Kältemittelfüllung nicht auslaufen kann.
Die maximale Anzahl von Ausrüstungsteilen, welche zusammen gelagert werden dürfen, wird durch örtliche
Vorschriften festgelegt.
Transport, Markierung und Lagerung von Geräten
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Transport, Markierung und Lagerung von Geräten
Transport, Markierung
und Lagerung von
Geräten