Gewährleistungspflichten
Diese Rechte kann nur der Vertriebspartner, nicht der Rollstuhlbenützer
gegenüber küschall design ag / Invacare geltend machen und dienen
dem Rollstuhlbenützer nur als Information.
Grundsätze der Gewährleistung
küschall design ag leistet Gewähr für Mängelfreiheit der Vertragser-
zeugnisse und das Vorliegen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften
entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik, sofern die Fehler nach-
weisbar infolge eines vor der Uebergabe des Produktes an den Ver-
triebspartner liegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter
Bauart, schlechten Materials oder mangelhafter Ausführung entstanden
sind.
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt voraus, dass
der Vertriebspartner die Vertragserzeugnisse innerhalb einer Woche
nach der Ablieferung nach Mängel untersucht und, falls sich ein Mangel
zeigt, diesen küschall design ag unverzüglich schriftlich anzeigt.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht
entdeckt werden können, sind küschall design ag unverzüglich nach
Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Ablieferung ist der Zeitpunkt, an dem
das Vertragserzeugnis in die Verfügungsgewalt des Vertriebspartners
gelangt oder ohne sein Verschulden hätte gelangen können.
Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung (Abliefe-
rung gemäss Definition zuvor). Bei der Rahmenkonstruktion ist sie
unbegrenzt.
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Mängelbeseitigung durch küschall design ag
Die Gewährleistung für Mängel an den Vertragserzeugnissen
umfasst nach Wahl von küschall design ag Mängelbeseitigung
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Vertriebspartner
darf einen Mangel, zu dessen Beseitigung küschall design ag
verpflichtet ist, nur dann auf Kosten von küschall design ag
selbst beheben oder von Dritten beheben lassen, wenn dies zur
Abwehr dringender Gefahren für die Betriebssicherheit oder zur
Abwendung unverhältnismässig hoher Schäden erforderlich ist oder
küschall design ag mit der Mängelbeseitigung trotz Fristan-
setzung im Verzug ist.
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k-Serie D_GB.p65 27.03.02, 11:4117