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Herstellerangaben und füllen Sie sie in den
Wassertank. Wir empfehlen die Verwendung
von Melitta
®
„Anti Calc Liquid for Filter Coffee &
Aqua Machines“.
•BetätigenSiekurzdieCALC-Taste, sie beginnt
zu blinken.
•DerEntkalkungsprozessläuftautomatischab.Um
auch starke Verkalkungen zu entfernen, beträgt die
Dauer des Entkalkungsprozesses 25 Minuten.
•Achtung: Nur durch einen vollständig durchgeführ-
ten Entkalkungsprozess werden sämtliche Kalkrück-
stände entfernt und die Beleuchtung der CALC-Taste
erlischt. Daher darf der Entkalkungsprozess nicht vor
Ablauf der 25 Minuten abgebrochen werden.
•NachdemvollständigenAblaufdes
Entkalkungsprozesses erlischt die Beleuchtung der
CALC-Taste. Das Gerät schaltet sich automatisch ab.
•NachBeendigungdesEntkalkungsprozessesmüssen
Sie das Gerät zweimal mit der Maximalmenge
Wasser ohne Kaee betreiben, um Entkalkerreste
vollständig zu entfernen.
7. Entsorgungshinweise
•DiemitdiesemSymbol gekennzeichneten
Ge räte unterliegen der Europäischen Richtlinie für
WEEE (Waste Electrical and Electronic Equipment).
•ElektrogerätegehörennichtindenHausmüll.Ent-
sorgen Sie das Gerät umweltgerecht über geeignete
Sammelsysteme.
•VerpackungsmaterialiensindRohstoeund
recyclebar. Bitte führen Sie sie in den
Rohstokreislauf zurück.
7.1 Verbraucherinformationen
gem. § 18 ElektroG
Informationen für private Haushalte in Deutschland:
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsor-
tierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzufüh-
ren. Sie haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die
nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen,
die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen wer-
den können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle
vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Vertreiber
mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronik-
geräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie
Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtver-
kaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die
mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen, sind verpflichtet,
1. Bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder
Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät
des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue
Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittel-
barer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen
und
2. Auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die
in keiner äußeren Abmessung größer als 25
Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück-
zunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf
eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft
werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart
beschränkt.
Weiterhin können Sie Altgeräte bei öentlich-
rechtlichen Entsorgungsträgern sowie zertifizierten
Erstbehandlungsanlagen abgeben. Vor der Entsorgung
setzen Sie die Altgeräte ggfs. auf den Werkszustand
zurück um ggfs. vorhandene personenbezogene Daten
(wie z. B. Name der Nutzerprofile bei Vollautomaten)
zu löschen.
Das Symbol „durchgestrichene Mülltonne auf
Rädern“ auf dem Typenschild bedeutet, dass
Elektrogeräte getrennt erfasst werden müssen.
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