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Rivacold ST Series - Gewährleistung

Rivacold ST Series
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ST-SP Pag. 125 Rev 02 05/13
D
ANGEWENDETE GRAFISCHE SYMBOLIK, UM DIE NOTWENDIGKEIT VON PERSÖNLICHER SCHUTZAUSRÜSTUNG ANZUGEBEN
In diesem Absatz werden die grafischen Symbole angezeigt, die im vorliegenden Handbuch verwendet werden, um die
Notwendigkeit aufzuzeigen, dass bestimmte PSAgetragen werden müssen.
Gibt die Notwendigkeit an, angemessenen Kopfschutz zu tragen, um den beschriebenen
Vorgang auszuführen
Gibt die Notwendigkeit an, angemessene Schutzhandschuhe zu tragen, um den beschriebenen
Vorgang auszuführen (eventuell dielektrisch zur Ausführung von Eingriffen auf der elektrischen
Anlage).
Gibt die Notwendigkeit an, angemessene Schutzkleidung zu tragen, um den beschriebenen
Vorgang auszuführen
Gibt die Notwendigkeit an, angemessene Sicherheitsschuhe zu tragen, um den beschriebenen
Vorgang auszuführen
Gibt die Notwendigkeit an, angemessenen Augenschutz zu tragen, um den beschriebenen Vorgang
auszuführen
1.5 Gewährleistung
1.5.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Hersteller, die Firma RIVACOLD SRL, bietet eine Gewährleistung für das BLOCKSYSTEM REIHE ST-SP und die vom gleichen Hersteller
gefertigte Ausrüstung ohne Material- oder Verarbeitungsfehler für eine Zeitdauer, die bei Vertragsentwurf für den Verkauf der
M
ASCHINEvereinbart wird.
1.5.2 Von der Gewährleistung ausgeschlossene Teile
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind alle eventuell mit der MASCHINEmitgelieferten Verschleißteile und Werkzeuge, sowie
Verbrauchsmaterialien.
1.5.3 Zu Lasten des Nutzers
Zu Lasten des Kunden gehen:
Die elektrische Voreinstellung;
Werkzeuge und Verbrauchsmaterialien.
1.5.4 Eingriffe, die den Verfall der Gewährleistung verursachen
Jeder Versuch seitens des Nutzers oder durch unbefugtes Personal, Teile der MASCHINEabzubauen, zu verändern oder zu
beschädigen, zieht den Verfall der Gewährleistung nach sich und entbindet den Hersteller von jeglicher Verantwortung für
eventuelle Verletzungen an Personen, oder Schäden an Gegenständen, die durch diese Beschädigungen entstehen.
In den nachfolgenden Fällen, hält der sich Hersteller ebenfalls von eventuellen Haftungen für entbunden und hebt die
Gewährleistung der MASCHINEauf:
Unsachgemäßer Gebrauch der MASCHINE (siehe diesbezüglich den Absatz 3.6 – Sachgemäßer und unsachgemäßer
Gebrauch der Maschine , Kapitel 3 – Sicherheit und technische Daten);
Verwendung und Widerspruch mit den geltenden Bestimmungen des Landes, in dem die Maschine genutzt wird;
Einrichtung der MASCHINE unter anderen Bedingungen, als wie in Kapitel 4 – Transport und Einrichtungspezifiziert;
Anschlüsse, die nicht mit den in Kapitel 4 – Transport und Einrichtungaufgeführten Spezifikationen übereinstimmen;
Verwendung von Arbeitsausrüstung, die von der inKapitel 5 – Gebrauch der Maschine und Kapitel 6 - Wartung und
Verschrottung spezifizierten Ausrüstung abweicht;
Gesamte oder teilweise Nichtbeachtung der im vorliegenden Handbuch aufgeführten Anleitungen;
Fehlende oder falsche Wartung;
Einsatz von nicht originalen oder vom Hersteller nicht spezifizierten Ersatzteilen

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