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- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und
online), sofern Händler zur Rücknahme verpich-
tet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
• Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä-
tes durch den Hersteller an einen privaten Haushalt,
kann dieser die unentgeltliche Abholung des Elekt-
roaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer, veran-
lassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kundenser-
vice des Herstellers in Verbindung.
• Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und ver-
kauft werden und die der Europäischen Richtlinie
2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union können davon abweichende
Bestimmungen für die Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten gelten.
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören
nicht in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs-
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel-
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe).
14. Störungsabhilfe
Die folgende Tabelle zeigt Fehlersymptome auf und beschreibt, wie Sie Abhilfe schaen können, wenn Ihre Maschi-
ne einmal nicht richtig arbeitet. Wenn Sie das Problem damit nicht lokalisieren und beseitigen können, wenden Sie
sich an Ihre Service-Werkstatt.
Störung mögliche Ursache Abhilfe
Pumpe läuft nicht an.
Netzspannung fehlt. Netzspannung prüfen.
Schwimmerschalter (8) schaltet nicht.
Schwimmerschalter in höhere Stellung
bringen.
Pumpe fördert nicht.
Pumpenleistung verringert durch
stark verschmutzte und schmirgelnde
Wasserbeimengungen.
Pumpe reinigen.
Pumpe schaltet nicht
aus.
Schwimmerschalter (8) kann nicht
absinken.
Pumpe auf dem Schachtboden richtig
aufstellen.
Fördermenge
ungenügend.
Pumpenleistung verringert durchstark
verschmutzte und schmirgelnde
Wasserbeimengungen.
Pumpe reinigen.
Pumpe schaltet nach
kurzer Laufzeit ab.
Motorschutz schaltet die Pumpe wegen
zu starker Wasserverschmutzung ab.
Netzstecker ziehen und Pumpe sowie
Schacht reinigen.
Wassertemperatur zu hoch, Motorschutz
schaltet Produkt ab.
Auf maximale Wasser-Temperatur von
35°C achten!