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Scheppach GP1400JET - Entsorgung und Wiederverwertung

Scheppach GP1400JET
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www.scheppach.com
DE
|
13
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und
online), sofern Händler zur Rücknahme verpich-
tet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
Im Falle der Anlieferung eines neuen Elektrogerä-
tes durch den Hersteller an einen privaten Haushalt,
kann dieser die unentgeltliche Abholung des Elekt-
roaltgerätes, auf Nachfrage vom Endnutzer, veran-
lassen. Setzen Sie sich hierzu mit dem Kundenser-
vice des Herstellers in Verbindung.
Diese Aussagen gelten nur für Geräte, die in den
Ländern der Europäischen Union installiert und ver-
kauft werden und die der Europäischen Richtlinie
2012/19/EU unterliegen. In Ländern außerhalb der
Europäischen Union können davon abweichende
Bestimmungen r die Entsorgung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten gelten.
15.1 Ersatzteilbestellung
Bei der Ersatzteilbestellung sollten folgende Angaben
gemacht werden:
Modellbezeichnung
Artikelnummer
Daten des Typenschildes
15.2 Service-Informationen
Es ist zu beachten, dass bei diesem Produkt folgen-
de Teile einem gebrauchsmäßigen oder natürlichen
Verschleiß unterliegen bzw. folgende Teile als Ver-
brauchsmaterialien benötigt werden.
Verschleißteile*: Vorlter
* nicht zwingend im Lieferumfang enthalten!
16. Entsorgung und Wiederverwertung
Hinweise zur Verpackung
Die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar. Bitte Verpackungen
umweltgerecht entsorgen.
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören
nicht in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs-
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpichtet.
Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
Das Symbol der durchgestrichenen lltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel-
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe).

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