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Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von
mindestens Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens Quadratmetern, die mehrmals im
Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf
dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet, bei der Abgabe eines neuen Elek-
tro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers
der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das
neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu un-
entgeltlich zurückzunehmen und auf Verlangen des Endnutzers unabhängig
vom Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes bis zu drei Altgeräte pro
Geräteart, die in keiner äußeren Abmessung größer als Zentimeter sind,
im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zu-
rückzunehmen.
Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln gelten
alle Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte des Vertrei-
bers als Verkaufsfläche sowie alle Lager- und Verkaufsflächen des Vertreibers
als Gesamtverkaufsfläche. Zudem ist bei einem Vertrieb unter Verwendung
von Fernkommunikationsmitteln bei Abgabe des neuen Elektro- bzw. Elektro-
nikgerätes durch Auslieferung bei einem privaten Haushalt die unentgeltliche
Abholung des Altgerätes bei diesem Ort der Abgabe auf Geräte der Katego-
rien , und der Anlage zu § Abs. ElektroG beschränkt (Wärmeüberträ-
ger, Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche
von mehr als Quadratzentimetern enthalten, Großgeräte).
Zur Abgabe von Altgeräten stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Erfassungsstellen
sowie ggf. weitere Annahmestellen für die Wiederverwendung der Altgeräte
zur Verfügung. Die Adressen können Sie von Ihrer Kommunalverwaltung er-
halten.
Verfügt das Altgerät über Datenspeicher, sollten vor der Rückgabe alle Daten
extern gesichert und von dem Altgerät dauerhaft und unwiderruflich gelöscht
werden. Endnutzer sind ausschließlich selbst dafür verantwortlich, dass alle
personenbezogenen Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten gelöscht
sind.
Der Akku ist fest eingebaut und kann nicht vom Benutzer selbst ausgetauscht werden.
WARNUNG! Explosionsgefahr bei unsachgemäßem Austausch des Akkus.
Ersatz nur durch den gleichen oder einen vom Hersteller empfohlenen gleichwertigen
Typ.
. Garantie der MEDION AG
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
Sie erhalten auf dieses Gerät Jahre Garantie ab Kaufdatum. Im Falle von Mängeln die-
ses Produkts stehen Ihnen gegen den Verkäufer des Produkts gesetzliche Rechte zu. Diese
gesetzlichen Rechte werden durch unsere im Folgenden dargestellte Garantie nicht ein-
geschränkt.