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Servicepartners oder Herstellers können nicht als Garantieleis-
tung anerkannt werden.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz-
ansprüche des Verbrauchers oder Dritter, sind ausgeschlos-
sen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben
unberührt.
Die geltenden gesetzlichen Sachmängelansprüche des Ver-
brauchers gegenüber dem Verkäufer im jeweiligen Erwerbsland
bleiben durch die freiwillige Garantie des Herstellers unberührt.
In einzelnen Ländern kann es Garantien geben, die durch die
jeweiligen Fachhändler (Vertragshändler, Truma Partner) aus-
gesprochen werden. Diese kann der Verbraucher direkt über
seinen Fachhändler, bei dem er das Gerät gekauft hat, abwi-
ckeln. Es gelten die Garantiebedingungen des Landes, in dem
der Ersterwerb des Gerätes durch den Verbraucher erfolgt ist.
2. Ausschluss der Garantie
Der Garantieanspruch besteht nicht:
– infolge unsachgemäßer Verwendung entgegen dem bestim-
mungsmäßigen Verwendungszweck
– infolge unsachgemäßer Installation, Montage oder Inbe-
triebnahme entgegen der Gebrauchs- und Einbauanweisung
– infolge unsachgemäßem Betrieb oder Bedienung entgegen
der Gebrauchs- und Einbauanweisung, insbesondere bei
Missachtung von Wartungs-, Pflege- und Warnhinweisen
– wenn Reparaturen, Installationen oder Eingriffe von nicht
autorisierten Partnern durchgeführt werden
– für Verbrauchsmaterialien, Verschleißteile und bei natürli-
cher Abnutzung
– wenn das Gerät mit Ersatz-, Ergänzungs- oder Zubehörtei-
len versehen wird, die keine Originalteile des Herstellers
sind und dadurch ein Mangel verursacht wird
– infolge von Schäden durch Fremdstoffe (z. B. Öle, Weich-
macher im Gas), chemische oder elektrochemische
Einflüsse im Wasser oder wenn das Gerät sonst mit unge-
eigneten Stoffen in Berührung gekommen ist (z. B. chemi-
sche Produkte, ungeeignete Reinigungsmittel)
– infolge von Schäden durch anormale Umwelt- oder sach-
fremde Betriebsbedingungen
– infolge von Schäden durch höhere Gewalt oder Naturkatas-
trophen, sowie durch andere Einflüsse die nicht von Truma
zu verantworten sind
– infolge von Schäden, die auf unsachgemäßen Transport zu-
rückzuführen sind
3. Geltendmachung der Garantie
Die Garantie ist bei einem autorisierten Servicepartner oder
beim Truma Servicezentrum geltend zu machen. Alle Adres-
sen und Telefonnummern finden Sie unter www.truma.com
im Bereich „Service“.
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir
bei Kontaktaufnahme die folgenden Informationen bereit zu
halten:
– detaillierte Mangelbeschreibung
– Seriennummer des Gerätes
– Kaufdatum
Der autorisierte Servicepartner oder das Truma Servicezentrum
legen jeweils die weitere Vorgehensweise fest. Um eventuelle
Transportschäden zu vermeiden, darf das betroffene Gerät nur
nach vorheriger Rücksprache mit dem autorisierten Service-
partner oder dem Truma Servicezentrum versendet werden.
Wenn der Garantiefall vom Hersteller anerkannt wird, über-
nimmt der Hersteller die Transportkosten. Liegt kein Garantie-
fall vor, wird der Verbraucher entsprechend informiert und die
Reparatur- und Transportkosten gehen zu seinen Lasten.
Von Einsendungen ohne vorherige Rücksprache bitten wir
abzusehen.