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Betriebsanleitung WMF Cooler
Sicherheit
6.3 Richtlinien
Das Gerät erfüllt die Anforderungen
der Bedarfsgegenständeverordnung
(bzw.Entsprechungen in den europäischen
Kunststoff-Richtlinien) sowie der
Verordnung (EU) Nr.1935 / 2004 in ihrer
jeweils aktuellen Fassung.
Bei Zweck bestimmter Verwendung stellt
das Gerät keine Gesundheitsgefahr oder
sonstige unvertretbare Gefahr dar.
Die eingesetzten Materialien
und Rohstoffe entsprechen der
Bedarfsgegenständeverordnung
(bzw.Entsprechungen in den europäischen
Kunststoffrichtlinie 2002 / 72 / EG ff.).
Das Gerät erfüllt die Anforderungen
aller einschlägigen Bestimmungen der
Richtlinien MD (MR) 2006 / 42 / EC (EG),
EMCD (EMV) 2004 / 108 / EC (EG), Directive
(Richtlinie) 2002 / 95 / EC (ROHS), Directive
(Richtlinie) 2002 / 96 / EC (WEEE).
Die Konformitätserklärung ist dem Gerät
beigelegt. Das Gerät trägt das CE-Zeichen.
Bei nicht mit der WMF abgestimmten
Änderungen des Geräts verliert diese
Erklärung ihre Gültigkeit.
Für Länder außerhalb der EU gelten die
jeweils gültigen nationalen Bestimmungen.
Das Gerät unterliegt der Elektronik-
Schrottverordnung (WEEE / EU-Richtlinie)
und darf nicht über den Hausmüll entsorgt
werden.
Zur Entsorgung wenden Sie sich an
den WMFService
6.4 Pflichten des Betreibers
Der Betreiber solcher Geräte muss
für die regelmäßige Wartung durch
WMFServicetechniker, deren
Beauftragte oder andere autorisierte
Personen und für die Überprüfung der
Sicherheitseinrichtungen sorgen.
Der Zugang zum Servicebereich ist nur
Personen gestattet, die das Wissen und die
praktische Erfahrung mit dem Gerät haben,
insbesondere was Sicherheit und Hygiene
betrifft.
Die Kaffeemaschine ist vom Betreiber so
aufzustellen, dass die Pflege und Wartung
ungehindert möglich ist.
In der Büro- / Etagenversorgung oder
ähnlichen Selbstbedienungsanwendungen
sollte Personal, das in die Bedienung der
Maschine eingewiesen ist, die Maschine
beaufsichtigen. Das geschulte Personal
soll die Einhaltung der Pflegemaßnahmen
sicherstellen und für Anwendungsfragen
zur Verfügung stehen.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die
elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
in einem ordnungsgemäßen Zustand sind
(z.B. nach BGVA3). Zur Sicherstellung
der Betriebssicherheit des Geräts ist die
regelmäßige Überprüfung erforderlich.
Diese Maßnahmen werden im Rahmen
der Wartung der Kaffeemaschine, die
gemeinsam mit dem Beistellgerät betrieben
wird, durch den WMFService oder durch
von WMF autorisiertem Servicepersonal
durchgeführt.
Die Herstellervorgaben zu Wartungszyklen
und Wartungshäufigkeit sind zu beachten.