100 ppm 40 Minuten
500 ppm 20 Minuten
1000 ppm 60 Minuten
5000 ppm 20 Minuten
Gruppe
Gruppe 1 Gruppe 2 Gruppe 3 Gruppe 4
Maximale Einsatzkonzentration (ppm) Maximale Gebrauchsdauer (min)
Acetaldehyd
Brommethan
Aceton
Brommethan
Butan
Chlorethan
Cyclopentadien
DibromdiÀuormethan
Diethylether
Dimethyloxymethan
Ethylformiat
(Ameisensäureethylesther)
Methylacetat
Methylpropan
1,3-Butadien
2-Propenal (Acrolein)
1,1-Dichlorethan Ethylenoxid
Propanal
Vinylchlorid
Propylenimin
Methanol
Iodmethan
Ethanthiol
1,1-Dimethylethylamin
Dimethylether
Diethylamin
3-Chlor-1-propen
(Allylchlorid)
n-Pentan
Kohlenstoffdisul¿d
CarbonylÀuorid
1,2-Dichlor-1,1,2,2-tetraÀuorethan
Diazomethan
1,1-Dimethylhydrazin
BromtriÀuormethan
ChlordiÀuormethan
Chlormethan
DichlordiÀuormethan
DichlorÀuormethan
1,1-DiÀuormethan
Keten
Methylacetylen
Propan
TrichlorÀuormethan
1,1,2-Trichlor-1,2,2-triÀuorethan
Dimethylamin
Ethylamin
Formaldehyd
Methanthiol
2-Propanthiol
Trichlorsilan
Trimethylamin
Hinweis: AX-Filter sind nur zum einmaligen Gebrauch vorgesehen
Eine Wiederverwendung über mehr als 8 Std. hinaus ist generell unzulässig, selbst wenn die maximale Gebrauchdauer noch nicht erreicht wurde. Beide
Filter müssen gleichzeitig getauscht werden.
Gruppe 1 Niedrigsieder mit einem Grenzwert kleiner als 10 ml/m3 bzw. einer Zuordnung als krebserzeugende Arbeitsstoffe. Beachten Sie
nationale Vorgaben.
Niedrigsieder, gegen die Schutz mit anderen Gas¿ltern (z.B. Typ B, E oder K) erreichbar ist. AX Filter nicht gegen Stoffe der Gruppe
3 verwenden
Niedrigsieder mit einem Grenzwert größer als 10ml/m3.
Niedrigsieder, die an Gas¿lter nicht oder nicht ausreichend zu binden sind. AX Filter nicht gegen Stoffe der Gruppe 4 verwenden
Gruppe 2
Gruppe 3
Gruppe 4
Gruppe 2
Gruppe 1
Gruppe 3
Gruppe 4
Nur für 3M 6098 AXP3 NR
AXP3 NR als einziger Filter (Mitteilung des Arbeitskreises “Atemschutz” im Fachausschuss “Persönliche Schutzausrüstung”). Gase und Dämpfe
organischer Verbindungen mit einem Siedepunkt kleiner als 65°C (kurz: Niedrigsieder) werden meistens nur schlecht an Gas¿lter auf Basis Aktivkohle
gebunden. Deshalb gelten folgende Anwendungsregeln für Gas¿lter auf Aktivkohlebasis gegen Niedrigsieder.
a) Niedrigsiedende organische Verbindungen werden in 4 Gruppen eingeteilt.
ZULASSUNGEN
Diese Produkte sind typzugelassen und jährlich auditiert durch BSI, Kitemark Court, Davy Avenue, Knowlhill, Milton Keynes MK5 8PP, UK, Zugelassene
Prüfstelle Nr. 0086 Sie erfüllen die Norm EN 14387:2004 + A1:2008, Atemschutzgeräte - Gas¿lter und Kombinations¿lter.
b) Gegen Verbindungen der Gruppen 1 und 2, AX-Filter können in Übereinstimmung mit der EN 14387 bis zu einer maximalen Konzentration eingesetzt
werden, s. unten stehende Tabelle oder 200 x AGW, welcher Wert niedriger ist.
c) Es dürfen nur AX-Filter im Anlieferungszustand (fabrikfrisch) verwendet werden. Innerhalb einer Arbeitsschicht von max. 8 Std. ist die wiederholte
Benutzung im Rahmen der jeweiligen maximalen Einsatzdauer zulässig.
d) Die Verwendung von AX-Filtern gegen Gemische von Niedrigsiedern oder Gemischen von Niedrigsiedern mit anderen organischen Verbindungen ist
grundsätzlich unzulässig, da mit Verdrängungsvorgängen am Filter zu rechnen ist.
e) AX-Filter können auch als A2-Filter eingesetzt werden. Sie dürfen in diesem Fall aber nicht auch gegen Niedrigsieder zum Einsatz gelangen. Die
Verwendung von Gas¿ltern der Bezeichnung A1 und A2 gegen Niedrigsieder ist unzulässig.
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