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Beurer BM 53 - Entsorgung

Beurer BM 53
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10. ENTSORGUNG
Reparatur und Entsorgung des Geräts
Reparieren oder justieren Sie das Gerät nicht selbst. Eine
einwandfreie Funktion ist in diesem Fall nicht mehr ge-
währleistet.
Öffnen Sie am Gerät ausschließlich das Batteriefach. Bei
Nichtbeachtung erlischt die Garantie.
Reparaturen dürfen nur vom Kundenservice oder autori-
sierten Händlern durchgeführt werden. Prüfen Sie vor
jeder Reklamation zuerst die Batterien und tauschen Sie
diese ggf. aus.
Das Gerät darf nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Die Entsorgung kann über entsprechende Sam-
melstellen in Ihrem Land erfolgen. Entsorgen Sie
das Gerät gemäß der Elektro- und Elektronik-
Altgeräte EG-Richtlinie – WEEE (Waste Electrical
and Electronic Equipment). Bei Fragen wenden Sie sich
an die für die Entsorgung zuständige kommunale Behör-
de.
Hinweise für Verbraucher zur Altgeräteentsor-
gung und Verschrottung in Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch
die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten
und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe
oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben, damit
eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sicherge-
stellt ist. Die Rückgabe ist gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzun-
gen auch bei Vertreibern möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind
die folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von
Altgeräten verpflichtet:
Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elek-
tro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadrat-
metern
Lebensmitteläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals pro Jahr
oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten
und auf dem Markt bereitstellen.
Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme
im privaten Haushalt nur für Wärmeüberträger (Kühl-/
Gefriergeräte, Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und
Großgeräte gilt. Für die 1:1-Rücknahme von Lampen,
Kleingeräten und kleinen IT- u. Telekommunikationsge-
räten sowie die 0:1-Rücknahme müssen Versandhändler
Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum
Endverbraucher bereitstellen.
Diese Vertreiber sind verpflichtet,
bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronik-
gerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers
der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Ab-
gabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zu-
rückzunehmen und
auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner
äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im

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