122 DE/AT/CH
b
a
Beachten Sie die Kennzeichnung der
Verpackungsmaterialien bei der Abfall-
trennung, diese sind gekennzeichnet mit
Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit
folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe /
20–22: Papier und Pappe / 80–98:
Verbundstoffe.
Das Produkt und die Verpackungs-
materialien sind recycelbar, entsorgen
Sie diese getrennt für eine bessere Ab-
fallbehandlung. Das Triman-Logo gilt
nur für Frankreich.
Möglichkeiten zur Entsorgung des aus-
gedienten Produkts erfahren Sie bei Ihrer
Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Werfen Sie Ihr Produkt, wenn es
ausgedient hat, im Interesse des Umwelt-
schutzes nicht in den Hausmüll, sondern
führen Sie es einer fachgerechten Ent-
sorgung zu. Über Sammelstellen und
deren Öffnungszeiten können Sie sich