Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung
• Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von ausschließlich
persönlich und einsitzig genutzten Gleitsegel:
- Besitz eines gültigen unbeschränkten Luftfahrerscheins für Gleitsegel
oder gleichwertige anerkannte Lizenz.
- Eine ausreichende Typenbezogene Einschulung im Betrieb des
Herstellers oder Importeurs.
Hinweis: Wurde ein GS ausschließlich für die persönliche Nutzung
nachgeprüft, dann ist dessen Benutzung durch Dritte ausgeschlossen.
• Personelle Voraussetzung für die Nachprüfung von Gleitsegel, die von
Dritten genutzt werden und für Doppelsitzer:
- Eine für die Prüftätigkeit förderliche Berufsausbildung
- Eine berufliche Tätigkeit von zwei Jahren bei der Herstellung oder
Instandhaltung von Gleitschirmen und Hängegleitern oder technisch
ähnlichen Art, davon 6 Monate innerhalb den letzten 24 Monaten. In
einem Herstellerbetrieb für Luftsportgerät.
- Eine ausreichende, mindestens zweiwöchige typenbezogene
Einschulung im Betrieb des Herstellers oder Importeurs
- Eine typenbezogene Einweisung je Gerätetyp die jährlich zu verlängern
ist.
Notwendige Unterlagen
• Aktuelle Fassung der Nachprüfanweisung (Sicherstellung)
• Luftsportgeräte-Kennblatt
• Stückprüfprotokoll
• Vorangegangene Nachprüfprotokolle (nur bei weiteren Nachprüfungen)
• Wartungs- und Kalibrierunterlagen der Messgeräte
• Anweisungen des Herstellers zur Mängelbehebung
• Lufttüchtigkeitsanweisungen des DHV