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FireBird Z-ONE - Page 25

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Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung
Personelle Voraussetzungen für die Nachprüfung von ausschließlich
persönlich und einsitzig genutzten Gleitsegel:
- Besitz eines gültigen unbeschränkten Luftfahrerscheins für Gleitsegel
oder gleichwertige anerkannte Lizenz.
- Eine ausreichende Typenbezogene Einschulung im Betrieb des
Herstellers oder Importeurs.
Hinweis: Wurde ein GS ausschließlich für die persönliche Nutzung
nachgeprüft, dann ist dessen Benutzung durch Dritte ausgeschlossen.
Personelle Voraussetzung für die Nachprüfung von Gleitsegel, die von
Dritten genutzt werden und für Doppelsitzer:
- Eine für die Prüftätigkeit förderliche Berufsausbildung
- Eine berufliche Tätigkeit von zwei Jahren bei der Herstellung oder
Instandhaltung von Gleitschirmen und Hängegleitern oder technisch
ähnlichen Art, davon 6 Monate innerhalb den letzten 24 Monaten. In
einem Herstellerbetrieb für Luftsportgerät.
- Eine ausreichende, mindestens zweiwöchige typenbezogene
Einschulung im Betrieb des Herstellers oder Importeurs
- Eine typenbezogene Einweisung je Gerätetyp die jährlich zu verlängern
ist.
Notwendige Unterlagen
Aktuelle Fassung der Nachprüfanweisung (Sicherstellung)
Luftsportgeräte-Kennblatt
Stückprüfprotokoll
Vorangegangene Nachprüfprotokolle (nur bei weiteren Nachprüfungen)
Wartungs- und Kalibrierunterlagen der Messgeräte
Anweisungen des Herstellers zur Mängelbehebung
Lufttüchtigkeitsanweisungen des DHV

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