7. Wartungsintervall
DAS WARTUNGSINTERVALL BETRÄGT BEI SCHULUNGSGERÄTEN UND
GEWERBLICH GENUTZTEN TANDEM GLEITSCHIRMEN ALLE 12
MONATE, ALLE ANDERS GENUTZTEN GLEITSCHIRME ALLE 24 MONATE
ODER NACH 100 FLUGSTUNDEN.
DER CHECK DIENT NICHT NUR DER PERSÖNLICHEN SICHERHEIT, ER
IST ZUR ERNEUERUNG DER DHV-BETRIEBSERLAUBNIS
VORGESCHRIEBEN.
8. Instandhaltungsanweisung
Gegenstand der Prüfung
• Der Prüfungspflicht unterliegt jedes Gleitsegelmuster.
• Die Prüfungen können vom Hersteller oder einer, von ihm beauftragten
Person durchgeführt werden, die die nachstehenden personellen
Voraussetzungen erfüllen. Seit dem 01.07.2001 besteht auch die
gesetzliche Möglichkeit, dass der Halter sein Gerät selber nachprüfen
kann. Diese Möglichkeit wird vom Hersteller ausdrücklich nicht
empfohlen, da der Halter in der Regel nicht die Entsprechende
personelle Voraussetzung und Messgeräte zur Verfügung hat. Zudem
darf in diesem Fall das Gerät nur vom Halter geflogen werden – eine
Nutzung des Gleitsegels durch Dritte ist dann ausgeschlossen!!!
• Bei jeder Nachprüfung wird ein Prüfprotokoll erstellt. Der Halter ist
verpflichtet, immer das letzte Schriftstück aufzubewahren, sowie dem
Hersteller eine Kopie dieses Nachprüfprotokolls zu übersenden. Jeder
Prüfschritt ist gewissenhaft durchzuführen und im Nachprüfprotokoll
einzutragen.
• Falls bei der Prüfung ein Mangel festgestellt wird, darf mit dem Gerät
nicht weiter geflogen werden. Es muss dann eine Instandsetzung durch
den Hersteller oder einer, von ihm beauftragten Person durchgeführt
werden.
Nachprüfungintervalle
• Der Turnus beträgt bei Schulungsgeräten und gewerblich
genutzten Tandem Gleitschirmen alle 12 Monate, alle anders
genutzten Gleitschirme alle 24 Monate oder nach 100 Flugstunden
(je nach dem, was früher eintritt).