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DEUTSCH
Garantie- und Haftungsansprüche
Die Garantie- und Gewährleistungszeit für das
Ladegerät beträgt 2 Jahre ab Rechnungsdatum.
Garantie- und Haftungsschäden bei Personen- und
Sachschäden sind jedoch ausgeschlossen, wenn
sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen
zurückzuführen sind:
- Nicht bestimmungsgemäße Verwendung des
Ladegerätes
- Unsachgemäßes Montieren und Bedienen
- Betreiben des Ladegerätes bei defekten
Schutzeinrichtungen
- Nichtbeachten der Hinweise in der Bedienungs-
anleitung
- Eigenmächtige Veränderungen am Ladegerät
- Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung
und höhere Gewalt
Die CE-Kennzeichnung
Das Ladegerät erfüllt die grundlegenden Anforde-
rungen der Niederspannungs- und Elektromagneti-
schen Verträglichkeits-Richtlinie und ist daher CE-
gekennzeichnet.
- Batterie laut Herstellerangaben warten und vor
Schmutz und mechanischer Beschädigung
schützen.
- Während des Ladevorganges steigt der Säure-
spiegel der Batterie.
- Aufgeladene Batterien in kühlen Räumen
lagern. Bei ca. +2ºC besteht die geringste
Selbstentladung.
Pflege, Wartung und Service
- Gehäuseoberfläche des Ladegerätes regelmä-
ßig mit lösungsmittelfreien Produkten reinigen.
- Das Gerät ist wartungsfrei. Bei Funktionsstörun-
gen wenden Sie sich bitte mit dem Kaufbeleg /
der Rechnung an Ihren Fachhändler.