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Gallagher 3E5315 S6 Lithium Solar Fence Energizer User Manual
Deutsch
• Stachel- oder Klingendraht darf nicht als Elektrozaun verwendet werden.
• Zur Unterstützung eines oder mehrerer stromführender Kabel eines elektrischen Zauns kann nicht
elektrizierter Stacheldraht- oder Klingendrahtzaun verwendet werden. Die Stützelemente der
stromführenden Kabel müssen so angelegt werden, dass sich diese Kabel in einer Enernung von
mindestens 150 mm von der verkalen Ebene der nicht stromführenden Kabel benden. Der Stachel-
oder Klingendraht sollte in regelmäßigen Abständen geerdet werden.
• Befolgen Sie bezüglich der Erdung die Installaonsanweisungen.
• Installieren Sie für Ihren elektrischer Zaun kein Erdungssystem innerhalb von 10 m Enernung zu
Versorgungsleitungen.
• Innerhalb von Gebäuden und an Stellen, an denen Erdreich zur Korrosion von freiliegendem
galvanisiertem Draht führen kann, muss ein Zaunzuleitungskabel verwendet werden. Verwenden Sie
kein normales Haushaltskabel.
• Unterirdische Zaunzuleitungen sollten in einer Rohrdurchführung aus Isoliermaterial verlegt werden;
anderenfalls müssen isolierte Hochspannungskabel verwendet werden. Es muss darauf geachtet
werden, dass die Anschlusskabel nicht durch Tierhufe oder einsinkende Traktorräder beschädigt
werden.
• Zaunzuleitungen sollten nicht im selben Kabelschacht verlegt werden wie die Netzstromversorgung
von Telefon- und Datenkabeln.
• Anschlusskabel und Drähte elektrischer Weidezäune sollten oberirdische Strom- oder
Kommunikaonsleitungen nicht überkreuzen.
• Soweit möglich sollten Kreuzungen mit Freilandleitungen vermieden werden. Falls sich derarge
Kreuzungen nicht vermeiden lassen, müssen diese unter der Freileitung und möglichst rechtwinklig
erfolgen.
• Wenn Zaunzuleitungs- und Zaundrähte in der Nähe einer Freileitung installiert werden, sollten
folgende Mindestabstände eingehalten werden:
Weniger oder gleich 1000
3
Zwischen 1000 und 33’000
4
Grösser als 33’000
8
• Wenn Zaunzuleitungs- und Zaundrähte in der Nähe einer Freileitung installiert werden, sollten sie
sich nicht mehr als 3 m über dem Boden benden.
Diese Höhe gilt an all den Stellen, die, ausgehend von der Originalprojekon der äußersten Leiter der
Freileitungen, in der folgenden Enernung zur Bodenoberäche liegen:
- 2 m bei Stromleitungen mit Nennspannungen bis zu 1000 V;
- 15 m bei Stromleitungen mit Nennspannungen über 1000 V