9. Reparatur
Garantiereparaturen werden grundsätzlich vom Hersteller durchgeführt. Reparaturen außer-
halb der Garantiezeit sind nur von fachkundigem Personal auszuführen. Nichtbeachtung
von Montage- und Einstellvorschriften als auch nicht-fachkundiger Umgang können
zu schwerwiegenden Schäden am Blindnietsetzgerät führen. Im Zweifelsfall ist das
Blindnietsetzgerät an den Lieferer oder GESIPA
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einzusenden.
10. Behebung von Störungen
10.1 Blindniet wird nicht gesetzt
Ursache Abhilfe
Futterbacken (Nr. 5) verschmutzt reinigen und Gleitflächen ölen (Pkt. 8.1)
Futterbacken (Nr. 5) stumpf wechseln (Pkt. 8.2)
Betriebsdruck nicht ausreichend siehe Betriebsdruck (Pkt. 4)
Gerätehub zu gering Hydrauliköl nachfüllen (Pkt. 8.3)
10.2 Restdorn wird nicht abgesaugt
Ursache Abhilfe
Auffangbehälter (Nr. 36) voll leeren (Pkt. 7.5)
falsches Mundstück (Nr. 1) verwendet gemäß Tabelle austauschen (Pkt. 6)
Mundstück (Nr. 1) verschlissen erneuern
Restdorn in Futterbacken (Nr. 5) verkeilt
Futterbacken (Nr. 5) und Futtergehäuse
(Nr. 4) reinigen und Gleitflächen ölen;
bei Verschleiß erneuern (Pkt. 8.2)
8.4 Lagerung
Der Aufbewahrungsort für das Blindnietsetzgerät soll trocken und frostsicher sein.