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3. Sicherheitsabstände
Die angegebenen Sicherheitsabstände gelten für
brennbareBaustoffe oder Bauteile mitbrennbaren
Bestandteilen und einem Wärmedurchlasswider-
stand R ≤ 6 m²K/W. Bei besonders temperatur-
empndlichen Materialien wie z. B. Glas können
größereAbständeerforderlichsein.
Zu brennbaren bzw. wärmeempndlichen Ma-
terialien (z. B. Möbel, Holz- oder Kunststoff-
verkleidungen, Vorhänge usw.) sind folgende
Sicherheitsabständeeinzuhalten:ImStrahlungsbe-
reichderFeuerraumscheibe(Abb.1):100cmvor
und45cmnebendemKaminofen.
AußerhalbdesStrahlungsbereichesderFeuerraum-
scheibeistseitlichund hinterdem Kaminofenein
Abstandvon15cm(Abb.1)sowieoberhalbdes
Kaminofens von 50 cm (Abb. 2) zu brennbaren
bzw.wärmeempndlichenMaterialieneinzuhalten.
ImBereichdesRauchrohranschlusses(Wandoder
Zimmerdecke)darfsichimRadiusvon20cmkein
brennbaresbzw.wärmeempndlichesMaterialbe-
nden.
WARNUNG!
Bei brennbaren Fußbodenmaterialien
(z. B. Holz, Laminat, Teppich) ist eine
Bodenplatte aus nicht brennbarem Ma-
terial vorgeschrieben (z. B. Fliesen,
Sicherheitsglas, Schiefer, Stahlblech).
Die Bodenplatte muss den Grundriss des
Kaminofens vorne um mindestens 50 cm
und seitlich um mindestens 23 cm über-
ragen (Abb. 3).
Abb. 2
23
23
50
Boden-
platte
Darstellung der Sicherheitsabstände ohne
Drehfunktion. Sollte eine Bodenplatte er-
forderlich sein, muss deren Größe dem
drehbaren Bereich des Kaminofens ange-
passt sein (Abb. 3).
Abb. 1
100
45
15
100
44
15
15
50
50
AlleAngabenincm
Abb. 3