4 BA / ETL duolift MTE 3000 9412 554–09/98
1. Vorwort
Ihre HOFMANN-Hebebühne ist baumustergeprüft,
sie bietet Ihnen beste Wirtschaftlichkeit und Sicher-
heit. In Ihrer Hand liegt es, diese Vorteile zu nutzen.
Voraussetzung dafür ist die richtige Bedienung, eine
einwandfreie Wartung und eine gute Pflege der He-
bebühne. Lesen Sie diese Betriebsanleitung auf-
merksam durch. Sie nennt Ihnen alle erforderlichen
Daten und zeigt, wie einfach Ihre Hebebühne stets
einsatzbereit zu halten ist.
2. Bestimmungsgemäße Verwendung
Ihre HOFMANN-Hebebühne ist ausschließlich zum
Anheben von Pkw bzw. Kraftfahrzeugen ausgelegt,
deren Gesamtgewicht die max. zulässige Tragkraft
der Hebebühne nicht übersteigt und deren vorge-
schriebene Aufnahmepunkte im Aufnahmebereich
der Hebebühne liegen.
Ihre HOFMANN-Hebebühne dient zum Anheben von
Kraftfahrzeugen. Eine Personenbeförderung ist ver-
boten. Achten Sie bei Verwendung der Hebebühne in
Lackierereien bzw. Räumen, in denen in starkem
Umfang mit lösungsmittelhaltigen Materialien gear-
beitet wird, auf Explosionsgefahr. Der Antrieb ist se-
rienmäßig nicht explosionsgeschützt.
3. Sicherheitshinweise
Die Hebebühne darf nur von ausgebildetem und au-
torisiertem Fachpersonal bedient werden.
Eigenmächtige Umbauten und Veränderungen an der
Hebebühne schließen eine Haftung seitens
HOFMANN für daraus resultierende Schäden aus.
Insbesondere stellt das Außerfunktionsetzen bzw.
Entfernen der Tragarmarretierungen und anderer Si-
cherheitsvorrichtungen einen groben Verstoß gegen
die Unfallverhütungsvorschriften dar.
Die maximale Tragfähigkeit der Bühne von 3000 kg
darf keinesfalls überschritten werden (Zuladung be-
achten).
Die Hebebühne ist nicht für den Einsatz in Waschan-
lagen geeignet.
Die Hebebühne darf nicht in explosionsgefährdeten
Räumen eingesetzt werden. Die elektrische Installati-
on ist nicht ex-geschützt!.
Elektrische Installations- und Umklemmarbeiten dür-
fen nur von einer Elektrofachkraft unter Berücksichti-
gung der Vorschriften des VDE und des zuständigen
Energie-Versorgungsunternehmens vorgenommen
werden.
Achten Sie bei der Aufstellung und dem Betrieb auf
die ordnungsgemäße Funktion der Sicherheitsein-
richtungen, und kontrollieren Sie diese nach jedem
Störfall.
Achten Sie darauf, daß nach jedem Störfall beson-
ders diese Sicherheitseinrichtungen einer Funktions-
probe unterzogen wird.
Lassen Sie Ihre Hebebühne nur von werksgeschulten
Monteuren mit entsprechendem Zertifikat warten und
reparieren.
Setzen Sie nur Original-Ersatzteile ein. Bei Einbau
von Fremdteilen erlischt die Baumusterprüfung.
Nach den Vorschriften über den Betrieb der Hebe-
bühne müssen Hebeeinrichtungen nach längstens
einem Jahr von einem Sachkundigen auf ihre Be-
triebssicherheit überprüft werden. Diese Überprüfung
ist in das Prüfbuch der Hebebühne einzutragen.
Achten Sie auch hierbei darauf, daß nur werksge-
schulte, in der Funktion der Hebebühne unterwiesene
und mit Zertifikat vom Herstellerwerk versehene
Sachkundige Ihre Hebebühne überprüfen und ab-
nehmen.
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