Einbau- und Betriebsanleitung 5 016-059
2.1 Personal/Qualifikation
Für den Betrieb der Anlage gelten die jeweils gültige Betriebssicherheitsver-
ordnung und die Gefahrstoverordnung oder nationale Entsprechungen. Der
Betreiber der Anlage ist dazu verpflichtet
eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen,
entsprechende Gefährdungszonen zu ermitteln und auszuweisen,
Sicherheitsunterweisungen durchzuführen,
gegen die Benutzung durch Unbefugte
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zu sichern.
Person freigegebene Tätigkeiten an KESSEL-Anlagen
Betreiber Sichtprüfung, Inspektion,
Batterietausch
Sachkundiger,
(kennt, versteht Betriebsanweisung)
Entleerung, Reinigung
(innen), Funktionskontrolle,
Konfiguration des
Schaltgerätes
Fachkundiger,
(Fachhandwerker, nach Einbauanweisung
und Ausführungsnormen)
Einbau, Tausch,
Wartung von
Komponenten,
Inbetriebnahme
Elektrofachkraft VDE 0105
(nach Vorschriften für elektr. Sicherheit)
Arbeiten an
elektrischer
Installation
1 Bedienung und Montage darf nur durch Personen erfolgen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.