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5 - TEST UND INBETRIEBNAHME DER AUTOMATION
4.5 - Befestigung der anschläge
Das Tor muss mit Anschlägen zur Begrenzung der Öffnungs- und
Schließbewegung  ausgestattet  sein,  um  ein  Entgleisen  zu 
verhindern.
Die Position des Anschlags ist so zu wählen, dass die Anschlagbügel 
keinesfalls gegen den Ritzel stoßen.
Das  Tor  von  Hand  in  Öffnungsstellung  bringen  und  -  je  nach 
seinem Gewicht - einen Freiraum von 30 bis 50 mm zwischen Tor und 
Anschlag belassen.
Den  Anschlagbügel  mit  Stiften  befestigen  (g.11),  so  dass  der 
Mikro-Endschalter gedrückt wird (g.10).
Diesen Vorgang auch bei geschlossenem Tor ausführen.
Fig. 10
Fig. 11
5.2 - Inbetriebnahme
Nach positivem Test aller (und nicht nur einiger) Vorrichtungen der 
Anlage kann die Inbetriebnahme vorgenommen werden;
die technischen Unterlagen der Anlage müssen ausgestellt und  10 
Jahre lang aufbewahrt werden; sie umfassen den Schaltplan, die  
Zeichnung  oder  ein  Foto  der  Anlage,  die  Risikoanalyse  und  die 
jeweiligen  Lösungen,  die  Konformitätserklärung  des  Her-
stellers bezüglich aller angeschlossenen Vorrichtungen, die 
Gebrauchsanleitungen aller Geräte und den Wartungsplan der Anlage;
am  Tor  oder  an  der  Tür  ein  Schild  mit  den  Daten  der 
Automation,  dem Namen des Verantwortlichen der Inbetriebnahme, 
der  Seriennummer,  dem  Herstellungsjahr  sowie dem  CE-Zeichen 
anbringen;
ein Schild mit den notwendigen Handlungen zur manuellen 
Entriegelung der Anlage anbringen;
die  Konformitätserklärung  ausfüllen  und  dem  Endbenutzer 
zusammen mit der Gebrauchsanweisung und dem Wartungsplan 
der Anlage aushändigen;
sicherstellen, dass der Benutzer den automatischen und manuellen  
Betrieb und die Notausschaltung der Automation verstanden hat;
den  Endbenutzer  auch  schriftlich  über  Gefahren  und  Risiken 
informieren;
ACHTUNG - nach Erkennen eines Hindernisses hält das Tor oder 
die Tür während der Öffnung an und die automatische Schließung 
wird ausgeschlossen. Um die Bewegung fortzusetzen, muss man 
die Bedientaste drücken oder den Sender benutzen.
5.1 - Abnahme
Alle  Komponenten  der  Anlage  müssen  gemäß  den  jeweiligen  
Anweisungen der Handbücher endgeprüft werden;
kontrollieren, dass die Anweisungen des Kapitels 1 – Anweisungen 
zur Sicherheit beachtet werden;
kontrollieren, dass sich das Tor oder die Tür nach der Entriegelung 
der Automation frei bewegen können und sich in jeder Stellung im 
Gleichgewicht benden und stillstehen;
die korrekte Funktion aller verbundenen Vorrichtungen (Fotozellen,  
Schaltleisten, Notschalter und anderes) kontrollieren, indem man  
mit  den  angeschlossenen  Steuervorrichtungen  (Sender,  Tasten,  
Wahlschalter) alle Proben der Öffnung, Schließung und Blockierung 
des Tors oder der Tür durchführt;
die Messungen der Aufprallkraft nach EN12445 durchführen, 
dabei Geschwindigkeit, Motorkraft und Verlangsamungen des 
Steuergeräts einstellen, falls die Messungen nicht die gewünschten 
Werte  zeigen.
Die  Endabnahme  der  Anlage  muss  von  einem  qualizierten 
Techniker  durchgeführt  werden,  der  die  durch  die  einschlägigen 
Bestimmungen  je  nach  bestehenden  Gefahren  vorgesehenen 
Prüfungen ausführt und die Einhaltung der Anforderungen prüft. 
Besonders zu berücksichtigen ist hierbei die Norm EN12445, welche 
die Prüfverfahren für Automationen an Türen und Toren festlegt.