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Es muss beachtet werden, dass die angegebenen Heizflächengrößen nur als beispielsweise Maße bei der Kesselwahl zu
verstehen sind. Jeder einzelne Benutzer soll den Heizkessel an die Bedürfnisse seines Hauses anpassen, berücksichtigend
dabei Art der Anlage, Wärmeübertragung der Wände, sowie die Wärmedämmung am Gebäude. Hersteller des Kessels
übernimmt keine Haftung für die Leistung eines nicht an die Gebäudebedingungen angepassten Kessels.
3.1. BRENNSTOFF
EIGENTLICHER BRENNSTOFF
1. Steinkohle Typ 31 oder 32.1 gespült, nach PN-82/G-97001 mit folgenden Kennwerten:
- Granulierung von 5-25mm
- Geringes Anschwellen (Kohle verklumpt nicht während der Verbrennung)
- der Feinkohlengehalt bis 5% (Kohlengranulierung unter 4mm)
- Aschengehalt bis 6% (max)
- Feuchtigkeit bis 8% (max),
- Schmelztemperatur der Asche über 1250°C
- Heizwert über 26 000 kJ/kg,
ERSATZBRENNSTOFF
2. Pellet mit folgenden Kennwerten:
- Länge: 5-30 mm
- Durchmesser: 8 mm
- Feuchtigkeit (% des Gewichts): bis 10 % (max)
- Gewicht: 650 kg/m³
- Aschengehalt: bis 1%
- Heizwert: über 18000 kJ/kg
Für die effektive Verbrennung von Pellet ist es empfehlenswert, eine Zuführungslasche des Kesselherstellers
dazu zu kaufen und zu verwenden.
Es ist nicht empfehlenswert, Pellet als Grundbrennstoff zu verwenden, besonders im Sommerbetrieb (nur für
die Wassererwärmungszwecke).
3. Holz ( in den Modellen mit Notfeuerungsraum)
Holz ist als Ersatzbrennstoff für die gelegentliche Heizung in den Modellen mit Eisengatterwerk-Notfeuerungsraum
anzuwenden.
Beheizen mit anderen als die empfohlenen Brennstoffarten kann den Kessel beschädigen und der
Hersteller wird dadurch von jeglichen Haftungsansprüchen freigestellt.
4. ANWEISUNGEN ZUR KESSELMONTAGE
4.1. ANFORDERUNGEN AN DEN KESSELRAUM
Der Kesselraum für die Zentralheizungsanlage muss entsprechend nach den Normen und Vorschriften des
Montagelandes eingerichtet werden.
. ANWEISUNGEN ZUR KESSELMONTAGE
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