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LPGTECH KRS TECH-DUO - 7 Entsorgung des Kessels nach Ablauf seiner Nutzbarkeit

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- keinesfalls selbst in die Elektronikelemente eingreifen,
- es wird empfohlen, die den Kessel in Schutzhandschuhen zu bedienen,
- Reinigungsarbeiten bei der Ruß- und Aschenentfernung dürfen nur am außerbetrieb-gesetzten Kessel durchgeführt
werden,
- während der Reinigung der Kesselanlage soll der Kesselraum gut belüftet werden,
- es muss beachtet werden, dass es beim Kesselbetrieb manche Kesselteile (z.B. die Tür) heiß werden.
5.4.2. Um den Kessel in gehöriger Beschaffenheit zu erhalten, sind folgende Anweisungen zu beachten:
- laut den Herstelleranweisungen sind systematisch durchzuführen:
Reinigung des Kessels und des Ventilators.
- jedes Jahr nach Heizsaisonende den Kessel untersuchen lassen, die Asche, Schlacke und andere Unreinheiten gründlich
entfernen. Den Kessel gründlich entrußen, Pechbelag und andere Substanzen von der Schornsteinanlage entfernen.
6. LIEFERUNG UND LAGERUNG
Für die Handelszwecke werden Kessel im montierten Zustand (Austauscher und Behälter) samt Unterlagen wie z.B.
Betriebstechnische Daten, Betriebsanweisungen für das Steuerungssystem und für den Ventilator, sowie Garantieschein
geliefert.
Der Garantieschein gewährt die Garantieanspruchsleistungen. Beim Ankauf des Kessels fordern Sie die Garantiescheine
und Bedienungsanweisungen für:
- den ZH-Kessel
- die Steuerungsanlage
- den Ventilator an
Die Firma P.W.T.K. Termo-Tech Sp. z o.o. verfügt über keine Duplikate von Kessel- Garantiescheinen.
Die Kessel sind mit einem werkseitig auf der rechten oder linken Seite montierten Korb ausgerichtet.
Die Kessel sind so konstruiert worden, dass man den Korb selbständig verlegen kann, ohne Garantierechtsverlust.
Es ist jedoch zu beachten, dass der Feuerungsraum richtig abgedichtet wird.
Die Kessel sind stehend zu befördern.
Die Kessel dürfen in den nicht beheizten, doch überdachten und gelüfteten Räumlichkeiten gelagert werden.
Es wird verboten, die ZH-Kessel draußen im Freien zu lagern.
Bei der Beförderung in der Vertikallage ist es unzulässig, die Festigungsleinen an die abstehenden Teile des Kessels z.B.
an den Steuerer, die Tür, Griffe, Schrauben zu befestigen, denn dies kann einen Unfall oder eine Kesselbeschädigung
verursachen.
7. ENTSORGUNG DES KESSELS NACH ABLAUF SEINER NUTZBARKEIT
Die Entsorgung des Kessels und dessen einzelner Teile mit Metalleisatz erfolgt nur durch Vermittlung einer befugten
Firma, die die Altmetalle aufkauft und wiederverwendet, oder durch eine spezialisierte Verwertungsfirma, die solche
Anlagen unter strenger Beachtung der Umweltschutzregeln entsorgt.
8. GARANIESCHEIN
Der Hersteller leistet die Garantiehaftung nur auf dem Gebiet Polens. Im Falle der Garantieanspruchsmeldung aus dem
Ausland soll es durch die Verkaufsstelle erfolgen.
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