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2. Notlöschen des ZH-Kessels erfolgt nach Ausschalten des Steuerungssystems und Beseitigung der Glut aus dem
Retortenbrenner.
Für die Sommerpause soll das Wasser im Kessel und in der Anlage gelassen werden.
5.3. KESSELREINIGUNG
Um die maximale Betriebsfähigkeit des Kessels zu sichern, ist es notwendig, die Brennkammer und die Umlaufkanäle
rein zu halten. Der für diesen Kessel angewandte Brennstoff (Kohle) erzeugt beim Verbrennen verschiedenartige
Pechsubstanzen. Das Reinigen ist notwendig für die Erhaltung des betriebsfähigen Kesselzustands und erlaubt einen
richtigen Verbrennungsverlauf.
Vor der Reinigung muss die Kesselanlage unbedingt von dem Stromanschluss abgeschaltet
werden.
Die Asche und der Ruß sollen sorgfältig aus den Feuerraumwänden entfernt werden. Die Reinigung des Austauschers
erfolgt durch die obere Reinigungsöffnung, der Ruß- und Aschenbelag wird durch die seitwärts (unten) montierte
Schlammluke beseitigt. (siehe Abb. Bauschema des Kessels)
Beim Reinigen des Austauschers muss besonders auf Reinheit des Rauchgasaustrittskanals geachtet werden. Die
sorgfältige Reinigung des Kessels soll jede 30 bis 60 Tage erfolgen, je nach Brennstoffart und Beschmutzungsgrad des
Kesselinnenraumes.
Nach erfolgter Reinigung werden die Reinigungsöffnung abgeschlossen.
Mindestens zweimal im Heizsaison soll das Rohr des Zubringers gereinigt werden. Dazu muss der Kessel gelöscht,
der Brennstoff und Förderschnecken
sowie gusseiserne Elemente Feuerungsanlage beseitigt werden. Danach
werden Kohlenstaub und alle anderen Substanzen aus dem Rohr des Zubringers und aus dem Gusseisenbogen des
Feuerungsraums beseitigt. All die Reinigungstätigkeiten sollen unter Beachtung aller Vorsichtsregeln durchgeführt
werden.
5.4. SICHERHEITSMAßNAHMEN BEIM BETRIEBSVERFAHREN
5.4.1. SICHERHEITSMAßNAHMEN BEI DER KESSELBEDIENUNG:
- der Kessel darf nur von Erwachsenen bedient werden, vor der Kesselbedienung muss man die Bedienungsanweisungen
lesen,
- Kinder von der Kesselanlage fern halten,
- keinesfalls Hände in den Kessel hineinstecken – Behinderungsgefahr,
- den Kessel und die gesamte Anlage im gehörigen Zustand halten, besonders für die Dichtheit der Zentralheizungsanlage
sowie der Türabriegelung und des Behälters sorgen,
- Ordnung im Kesselraum halten und keine anderen Geräte, außer der für die Anlagebedienung notwendigen
aufbewahren,
- Im Winter den Heizungsprozess nicht unterbrechen, da es Gefahr besteht, dass das Wasser in der Anlage oder in deren
Teilen einfriert,
- Unzulässig ist es, den Kessel mit Hilfe von Benzin, Erdöl, Lösungsmittel einzufeuern, denn diese Mittel können
explodieren und es besteht die Verbrennungsgefahr,
- Beim Störfall an der Anlage und beim Fehlen des Wassers im Kessel darf der heiße Kessel nicht mit Wasser nachgefüllt
werden, denn dies kann den Kessel beschädigen,
- Alle Störfälle sind sofort zu beheben,
- nur die vom Hersteller empfohlenen Brennstoffe anwenden,
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