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0698-050 B70V/B70V-SR - 04/19
Die Betriebsanleitung ist vor Inbetriebnahme
vom Bediener der Exzenterschneckenpumpe zu
lesen und die Hinweise sind während des
Betriebs einzuhalten.
1. Die bestimmungsgerechte Gebrauchslage der Pum-
pe ist senkrecht.
2. Prüfen Sie die Beständigkeit der Pumpe gegen das
Fördermedium.
3. Beachten Sie die Grenzwerte für Temperatur, Visko-
sität und Dichte der Förderüssigkeit.
4. Drehrichtung muss mit Pfeilrichtung übereinstim-
men (B70V).
5. Beachten Sie, dass alle Anschlüsse und Verbin-
dungen richtig befestigt sind.
6. Prüfen Sie ob der Motor ausgeschaltet ist, bevor Sie
die elektrische Verbindung herstellen.
7. Der Antriebsmotor muss sich außerhalb des ortsbe-
weglichen Gefäßes bzw. Behälters benden.
8. Maximale Eintauchtiefe beachten.
9. Die Pumpe darf nicht bei geschlossenem Auslass
ohne Bypassventil mit Rückströmleitung betrieben
werden.
10. Die Pumpe darf nicht trockenlaufen. Bei leerem Be-
hälter abschalten.
11. Beim Fördern gefährlicher Flüssigkeiten hat der
Bediener der Pumpe passende Schutzkleidung zu
tragen, Gesichtsmaske oder Schutzbrille, Schürze
und Handschuhe.
12. Nicht in die Ansaugönung der Pumpe fassen.
13. Leckageönung auf auslaufende Flüssigkeit kontrol-
lieren.
14. Instandsetzung nur durch den Hersteller oder auto-
risierte Vertragswerkstätten.
Die Einstufung entzündbarer Flüssigkeiten erfolgt
nach Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP). Beim
Fördern entzündbarer Flüssigkeiten sind die
Betriebssicherheitsverordnung und die nachfolgenden
Punkte zu beachten:
1. Nur Pumpwerke mit PTB-Nummer und Aufschrift
Zone 0 IIA T4 verwenden.
2. Für entzündbare Flüssigkeiten nur mit PTB-Nr.
gekennzeichnete PTFE-Statoren und Statorhülsen
verwenden.
3. Nur explosionsgeschützte Antriebsmotoren verwen-
den.
4. Elektrischer Anschluss im explosionsgefährdeten
Bereich nur mit explosionsgeschütztem Stecker oder
explosionsgeschütztem Klemmenkasten.
5. Vor Pumpbeginn Potentialausgleich zwischen
Pumpwerk und Behältnis herstellen.
6. Leitfähige Druckschläuche und leitfähige Schlauch-
einbindungen verwenden.
7. Die Fasspumpe darf nicht ortsfest eingesetzt wer-
den.
8. Der Betrieb der Pumpe ist während des Pumpvor-
ganges zu überwachen.
9. Instandsetzung nur durch den Hersteller oder auto-
risierte Vertragswerkstätten und nur mit Originaler-
satzteilen.
Die Unfallverhütungsvorschriften des jeweiligen Landes
sind unbedingt einzuhalten.