Hinweise für den Betrieb in Deutschland
BitteachtenSiedarauf,beimBetriebIhresPACIFICnurdieFrequenzenzubenutzen,dieindem
jeweiligenLanderlaubtsind.BenutzennichterlaubterFrequenzenkannnichtnurstrafbarsein,
sondern u.U. auch ein Sicherheitsproblem hervorrufen. Bitte beachten Sie alle lokal geltenden
Einschränkungen. Vergessen Sie nicht, das Gerät (auch wenn es nur als Zweitgerät zu einer
vorhandenenSeefunkstellegenutztwerdensollte,beiderzuständigenBehördeanzumelden.In
DeutschlandwendenSiesichbittefüreineAnmeldungan
BNetzA(Bundesnetzagentur)AußenstelleHamburg,Sachsenstr.12und14
20097Hamburg,Tel.:(040)23655-0,Fax.:(040)23655-180
FürdenBetriebinDeutschlandbeachtenSiebitteauchdiefolgendeInformation:
Seefunkgeräte dürfen nur auf See und auf den festgelegten Seeschifffahrtsstrassen benutzt
werden,sowieinbesondersausgewiesenenHafenzonen(wiez.B.dasHamburgerHafengebiet),
nichtaberaufden deutschen und europäischen Binnenschifffahrtsstrassenund Kanälen. Nach
dengeltendenVerordnungenkönnenSportbooteinDeutschlandkeineFrequenzzuteilungenfür
Handfunkgeräte auf Binnenwasserstrassen erhalten, da die internationale Rhein- bzw. Binnen-
funkvereinbarungfürSportbootenurfesteingebauteBinnenfunkgerätevorsieht.