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MSA 200 LS - Bestimmungsgemäße Verwendung

MSA 200 LS
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1 Sicherheitsvorschriften
1.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Atemfilter (Gasfilter, Partikelfilter, Kombinationsfilter) werden zusammen mit einem Atemanschluss (Vollmaske,
Halbmaske oder in Verbindung mit Gebläsefiltergeräten) als Filtergeräte für den Atemschutz eingesetzt, wenn in der
Umgebungsatmosphäre Gefahrstoffe, d.h. gefährliche Gase und Dämpfe (toxische Gase) sowie Partikel (Staub,
Rauch, Nebel, Sprühnebel) enthalten sind.
Die Halbmaske und die in dieser Gebrauchsanleitung beschriebenen Filter entsprechen der Verordnung (EU)
2016/425 und sind vom Institut für Arbeitsschutz (IFA, Alte Heerstraße111, 53757Sankt Augustin, Deutschland,
Referenznummer0121) geprüft und zertifiziert; ebenso nach den „Technischen Vorschriften für persönliche
Schutzausrüstung“der Zollunion TRTS019/2011 für die Russische Föderation, die Republik Kasachstan, die
Kirgisische Republik, die Republik Armenien und die Republik Belarus, nach den Normen DSTU EN140:2000,
DSTU EN14387:2017 und DSTU EN143:2002 der Ukraine.
Die vorliegende Gebrauchsanleitung ist für die Nutzung des Gerätes zwingend zu lesen und zu beachten.
Insbesondere die darin enthaltenen Sicherheitshinweise und Voraussetzungen für den Einsatz und Gebrauch von
Atemschutzgeräten müssen aufmerksam gelesen und beachtet werden. Zusätzlich sind die im Verwenderland
geltenden nationalen Vorschriften zum sicheren Betrieb des Geräts zu berücksichtigen.
Eine andere oder darüber hinausgehende Nutzung gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Die von MSA für dieses Produkt übernommene Garantie verfällt, wenn es nicht entsprechend den Angaben von MSA
eingesetzt, gepflegt und kontrolliert wird. Auswahl und Einsatz von Filtergeräten unterliegen nicht dem Einfluss von
MSA, sondern obliegen dem Verwender. Die Haftung von MSA bezieht sich daher nur auf die gleichbleibende
Produktqualität.
Gewährleistung und Haftung gemäß Verkaufs- und Lieferbedingungen werden hiervon nicht berührt.
Die Konformitätserklärung ist unter folgendem Link abrufbar: https://MSAsafety.com/DoC.
1.2 Sicherheitshinweise
Sauerstoffgehalt und Schadstoffkonzentration
Das Atemschutzgerät liefert keinen Sauerstoff. Die zulässige Sauerstoff-Mindestkonzentration der
Umgebungsatmosphäre unterliegt nationalen Vorschriften. Es bestehen verschiedene Mindestkonzentrationen für
Sauerstoff, die für einen sicheren Betrieb berücksichtigt werden müssen (normalerweise im Bereich zwischen 17%
und 19,5%).
Art und Konzentration des Schadstoffes in der Umgebungsatmosphäre müssen bekannt sein, damit der Einsatz
eines Filtergerätes zulässig ist. Verwenden Sie im Zweifelsfall ein umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät.
Vor den Gefahren in von Sauerstoff angereicherter Atmosphäre (Entzündung) oder explosionsfähiger Atmosphäre
(z. B. durch Lösemitteldämpfe) wird gewarnt.
Die Advantage 200 Halbmaske kann in explosionsgefährdeten Bereichen verwendet werden und eignet sich für den
Einsatz in den Gaszonen 0, 1 und 2 sowie in den Staubzonen 20, 21, 22 mit allen Filterkombinationen, außer
TabTec® Gasfiltern.
Schädliche Gase, die schwerer als Luft sind, können sich in Bodennähe in höherer Konzentration anreichern.
Verlassen Sie den kontaminierten Bereich, wenn der Schadstoff zu riechen oder zu schmecken ist oder zu
Reizungen führt, wenn das Atmen erschwert ist oder Schwindel oder Erschöpfung eintritt.
Toxische Gase ohne Geruchswahrnehmung
Filter gegen giftige Gase, die keine Geruchswahrnehmung auf der Reinluftseite haben, erfordern besondere
Einsatzregeln hinsichtlich Einsatzdauer und Gebrauch. Bei Unsicherheit über die Zusammensetzung der
schädlichen Gase muss ein umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät eingesetzt werden.
1 Sicherheitsvorschriften
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