Überdruckprüfung (Ausatmung):
1. Decken Sie das Ventil mit der Handfläche ab (siehe Figure 5 ).
2. Atmen Sie langsam aus.
3. Die Maske ist dicht, wenn sie sich leicht abhebt.
Unterdruckprüfung (Einatmung):
4. Decken Sie beide Filteröffnungen mit den Handflächen ab (siehe Figure 6).
5. Atmen Sie ein und halten Sie den Atem rund zehn Sekunden lang an.
6. Die Maske sitzt dicht am Gesicht, wenn keine Umgebungsluft eintritt (die Maske muss sich leicht
zusammenziehen).
2.2 Filterwechsel
WARNUNG!
Verwenden Sie nur unbeschädigte Filter desselben Typs und derselben Klasse. Wechseln Sie immer beide Filter
gleichzeitig aus.
Die Nichtbeachtung dieser Warnung kann zu schweren Verletzungen oder zum Tod führen.
Bayonettfilter
Entfernen Sie die gebrauchten Filter, richten Sie die neuen Filter auf die Atemanschlussöffnung aus und drehen Sie
diese im Uhrzeigersinn, bis sie an den Anschlüssen einrasten (siehe Figure 1 ).
Verwendung von 20 P2-Filtern: Setzen Sie den Partikelfilter in die Abdeckung ein, richten Sie die Abdeckung auf den
Gasfilter aus und lassen Sie sie einrasten. Um die Filter zu entfernen, gehen Sie in umgekehrter Reihenfolge vor.
Das Höchstgewicht von Filtern an einer Halbmaske beträgt 300g.
3 Auswahl der Filter
Beachten Sie die geltenden nationalen Vorschriften (BGR 190). Als Anleitung steht die EN529:2005
(Empfehlungen für die Auswahl, Verwendung, Wartung und Instandhaltung) zur Verfügung.
3.1 Gas- und Kombinationsfilter
Atemfilter sind gemäß EN14387:2008 oder EN14387:2021, EN 143:2007 oder EN143:2021, GOST 12.4.235-2013,
DSTU EN 14387:2017 eingeteilt und entsprechend mit Filtertyp (Kennbuchstabe und Kennfarbe) und Filterklasse
(Kennziffer) und Norm gekennzeichnet. Filtertyp, Filterklasse und Normenbezug sind auf jedem Filter angegeben.
Filtertyp
Farbe
Anwendung
A braun Dämpfe von organischen Verbindungen mit einem Siedepunkt über 65°C
B grau Anorganische Gase und Dämpfe, z.B. Chlor, Schwefelwasserstoff, Cyanwasserstoff
E gelb Schwefeldioxid, Chlorwasserstoff, saure Gase
K grün Ammoniak und Ammoniakderivate
P weiß Partikelfilter gegen giftige Stoffe mit vernachlässigbarem Dampfdruck
Die zu verwendende Filterklasse der Gasfilter A, B, E und K richtet sich nach der möglichen Maximalkonzentration
des gefährlichen Gases und nach der erforderlichen Einsatzdauer.
Die Klassifizierung, die durch die Mindestdurchbruchzeit von Gasfiltern oder Gasfilterteilen eines Kombinationsfilters
bei Laborprüfungen unter festgelegten Bedingungen bestimmt wird, gibt keinen Hinweis auf die mögliche
Betriebsdauer im praktischen Einsatz. Je nach Einsatzbedingungen können die möglichen Einsatzzeiten in beide
Richtungen positiv oder negativ von den nach dem vorliegenden Dokument ermittelten Durchbruchzeiten abweichen.
Die Einstufung eines Filters spiegelt nicht die tatsächliche Leistung bei der Verwendung am Arbeitsplatz wider und
bezieht sich nicht auf festgelegte Belastungsgrenzwerte am Arbeitsplatz.
3 Auswahl der Filter
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