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Nice UST1-FU - Page 104

Nice UST1-FU
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DE
Einige unserer Motoren und Steuereinheiten
sind durch TÜV Nord getestet.
CE-Konformitätserklärung
und Einbauerklärung der „unvollständigen Maschine”
Erklärung in Übereinstimmung mit den Richtlinien: 1995/5/EG (R&TTE), 2004/108/EG (EMV); 2006/42/EG (MD) Anlage II, Teil B
Anmerkung:
Der
Inhalt
dieser
Erklärung
entspricht den
Angaben
im
ofziellen Dokument,
das im Sitz der Nice S.p.A.
hinterlegt
ist und der
letzten verfügbaren Revision
vor dem
Druck dieser Anleitung. Dieser Text
wurde aus
redaktionellen Gründen angepasst. Die Kopie
der
Original-
Erklärung kann
bei der
Firma
Nice S.p.A.
(TV)
I.
angefordert
werden.
Nummer der Erklärung 440/UST1 Revision: 0 Sprache: DE
Name des Herstellers: NICE S.p.A.
Adresse: Via Pezza Alta N°13, 31046 Rustignè di Oderzo (TV) Italy
Bevollmächtigte Person
zum Zusammenstellen der
technischen Unterlagen
Herr Oscar Marchetto.
Art des Produkts Steurung
Modell
/
Typ: UST1
Zubehör: Module K1, K1E, K2, K3, K3A, K4, K5, K7
Der
Unterzeichnende,
Luigi Paro, in
seiner
Funktion als
Geschäftsführer,
erklärt auf
eigene Verantwortung,
dass die oben
genannten
Produkte den
Bestimmungen entsprechen,
die in
folgenden Richtlinien enthalten
sind:
·
RICHTLINIE 2004/108/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Dezember 2004 zur Angleichung
der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit und zur Aufhebung der Richtlinie 89/336/
EWG, gemäß den folgenden harmonisierten Normen: EN 61000-6-2:2005, EN 61000-6-3:2007
Außerdem entspricht das Produkt folgender Richtlinie, entsprechend der vorgesehenen Anforderungen für die „unvollständigen
Maschinen”:
·
Richtlinie 2006/42/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. Mai 2006 über Maschinen, welche die
Richtlinie 95/16/EG ändert (Überarbeitung):
EN 13849-1:2008
Hiermit
wird
erklärt,
dass die
entsprechenden technischen Unterlagen
in
Übereinstimmung
mit
Anlage VII
B der Richtlinie 2006/42/EG
zusammengestellt
und die
folgenden wesentlichen Anforderungen eingehalten
wurden: 1.1.1- 1.1.2-
1.1.3-
1.2.1-1.2.6- 1.5.1-1.5.2- 1.5.5-
1.5.6- 1.5.7- 1.5.8- 1.5.10- 1.5.11
Der
Hersteller verpichtet
sich, die
Informationen
über die
„unvollständige
Maschine” auf
Verlangen
an die nationalen
Behörden weiterzuleiten,
wobei die
eignen Rechte
des
geistigen Eigentums beibehalten
werden.
Wenn
die
„unvollständige Maschine”
in
einem europäischen
Land in Betrieb
genommen
wird,
deren ofzielle Sprache nicht der in dieser Erklärung
entspricht, ist der Importeur verpichtet, dieser Erklärung die entsprechende Übersetzung beizulegen.
Wir weisen darauf hin, dass die „unvollständige Maschine” erst dann in Betrieb genommen werden darf, wenn gegebenenfalls festgestellt wurde, dass
die Maschine, in die die unvollständige Maschine eingebaut werden soll, den Bestimmungen der Richtlinie 2006/42/EG entspricht.
Außerdem entspricht das Produkt folgenden Normen:
EN 60335-1:2002 + A1:2004 + A11:2004 + A12:2006 + A2:2006 + A13:2008
EN 60335-2-103:2003
Das Produkt entspricht, auf die anwendbaren Teile begrenzt, folgenden Normen:
EN 13241-1:2003, EN 12445:2002, EN 12453:2002, EN 12978:2003
Oderzo, 4. November 2011 Ing. Luigi Paro
(
Geschäftsführer
)

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