Weitere Hinweise zur Batterieverordnung finden Sie beim
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit.
9. Wartung
Die Abnahme der rückseitigen Gehäusehälfte sowie Wartungs-
und Reparaturarbeiten am Gerät dürfen nur von qualifizierten
Fachkräften vorgenommen werden.
Zur Reinigung des Gehäuses nur ein weiches, trockenes Tuch
verwenden. Gehäuse niemals mit Lösungsmitteln oder
scheuerstoff-haltigen Reinigungsmitteln reinigen.
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdruckes und
der Vervielfältigung dieser Anleitung oder Teilen daraus,
vorbehalten.
Reproduktionen jeder Art (Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes
Verfahren) nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers
gestattet.
Letzter Stand bei Drucklegung. Technische Änderungen des
Gerätes, welche dem Fortschritt dienen, vorbehalten.
Hiermit bestätigen wir, dass das Gerät die in unseren Unterlagen
genannten Spezifikationen erfüllt und werkseitig kalibriert
geliefert wird. Eine Wiederholung der Kalibrierung nach Ablauf
von 1 Jahr wird empfohlen.
PeakTech
®
02/2016/Ho/Pt.
-29-
Batterien, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem
Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne
gekennzeichnet, ähnlich dem Symbol in der
Abbildung links. Unter dem Mülltonnensymbol
befindet sich die chemische Bezeichnung des
Schadstoffes z. B. „CD“ für Cadmium, „Pb“ steht
für Blei und „Hg“ für Quecksilber.