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3. SICHERHEIT
3.1. Allgemeine Sicherheitsvorschriften
• Die Betriebsanleitung vollständig durchlesen.
• Den Netzstromanschluss entsprechend den im Benutzerland geltenden Si-
cherheitsvorschriften ausführen.
• Die Steckdose für den Anschluss der Maschine muss
- für den Maschinenstecker geeignet sein,
- für die auf dem Schild an der Seitenwand der Maschine aufgeführten
Daten ausgelegt sein,
- an eine wirksame Erdungsanlage angeschlossen sein;
- an ein System mit Differentialschutz und Überlastschalter angeschlossen
werden.
• Das Netzkabel darf nicht
- mit Flüssigkeiten irgendwelcher Art in Berührung gelangen: Gefahr von
Bränden und/oder elektrischen Schlägen,
- gequetscht werden und/oder in Berührung mit scharfen Gegenständen
kommen,
- zum Ziehen der Maschine verwendet werden,
- weiterverwendet werden, wenn es beschädigt ist,
- mit feuchten oder nassen Händen berührt werden,
- während des Betriebs der Maschine zusammengewickelt werden.
- unerlaubt geändert werden.
• Es ist verboten,
- die Maschine anders als im Kap. 5 beschrieben zu installieren,
- die Maschine in Bereichen aufzustellen, wo eventuell mit Wasserstrahlen
gearbeitet wird,
- die Maschine in der Nähe von entzündlichen bzw. explosionsfähigen
Stoffen zu benutzen,
- Verpackungsteile, wie Plastiktüten, Polystyrol, Nägel für Kinder zugäng-
lich aufzubewahren, da diese Gefahren bergen können,
- Kinder in der Nähe der Maschine spielen oder sich aufhalten zu lassen,
- nicht die vom Hersteller empfohlenen Ersatzteile zu verwenden,
- technische Änderungen an der Maschine vorzunehmen,
- die Maschine in irgendeine Flüssigkeit zu tauchen,
- die Maschine mit einem Wasserstrahl zu reinigen,
- die Maschine für andere Zwecke, als die in der Betriebsanleitung be-
schriebenen zu verwenden,
- die Maschine in schlechtem Gesundheitszustand, oder unter Einfl uss von
Drogen, Alkohol, Medikamenten usw. zu benutzen,
- die Maschine auf anderen Maschinen zu installieren,
- die Maschine in explosionsfähiger und aggressiver Atmosphäre oder bei ho-
her Konzentration von Staub und ölhaltigen Schwebestoffen zu benutzen,
- die Maschine in feuergefährdeter Umgebung zu benutzen,
- die Maschine zur Ausgabe von Stoffen zu verwenden, für die sie nicht
geeignet ist.
• Bevor der die Maschine gereinigt wird, kontrollieren, ob der Netzstecker
gezogen ist. Die Maschine darf nie mit Benzin und/oder Lösemitteln gleich
welcher Art gereinigt werden.
• Instandsetzungsarbeiten gleich welcher Art müssen von einer autorisierten
Servicestelle des Herstellers und/oder von geschulten Fachleuten ausge-
führt werden.
• Die Gitter an den Maschinenseiten dürfen nicht abgedeckt werden.
• Die Maschine darf nicht in der Nähe von Heizungsanlagen (wie Öfen oder
Heizkörper) aufgestellt werden.
• Im Brandfall Kohlensäurelöscher (CO
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) benutzen. Kein Wasser oder Lösch-
pulver verwenden.
Bei unsachgemäßem Gebrauch erlischt jede Form der Gewähr-
leistung und der Hersteller lehnt jegliche Haftung für Personen-
und/oder Sachschäden ab.
Als unsachgemäß wird betrachtet:
- jeder andere Gebrauch als der vorgesehene und/oder mit anderen Methoden,
als die in dieser Anleitung vorgesehenen.
- alle Arbeiten mit bzw. an der Maschine, die im Gegensatz zu den Angaben in
dieser Anleitung stehen.
- jeder Gebrauch nach unerlaubten Änderungen an Maschinenteilen und/oder
Verstellungen der Sicherheitssysteme.
- jeder Gebrauch nach Reparaturen mit nicht vom Hersteller zugelassenen Er-
satzteilen;
- die Installation der Maschine im Freien.
3.2. Abschaltfunktionen
Die Abschaltfunktionen der Maschine erfolgen über den Ein-/Ausschalter.
3.3. Schilder
KEINES DER SCHILDER AN DER MASCHINE DARF ENTFERNT, ABGE-
DECKT ODER BESCHÄDIGT WERDEN. DIES GILT INSBESONDERE FÜR
DIE SCHILDER MIT SICHERHEITSFUNKTION.
4. TRANSPORT UND LAGERUNG
Für alle in Kapitel 4 beschriebenen Arbeitsgänge ist ausschließlich
Fachpersonal zugelassen, das auch auf das Heben und Transpor-
tieren von verpackten und unverpackten Maschinen spezialisiert ist.
Es muss alle Arbeitsabläufe und den Einsatz von entsprechenden
Mitteln je nach den Merkmalen und dem Gewicht des Transport-
guts und unter strikter Einhaltung der geltenden einschlägigen
Vorschriften vorbereiten.
4.1. Verpackung
Die Maschine wird betriebsbereit in einer Kartonschachtel versandt. Die Karton-
schachtel besteht aus Schachtelgehäuse und Deckel, die mit zwei Nylonbän-
dern zusammengehalten werden.
ABMESSUNGEN UND GEWICHT DER VERPACKUNG
Breite (L) Tiefe (P) Höhe (H) Gewicht
Granitore 1 340 mm 540 mm 930 mm 32 kg
Granitore 1 FF 340 mm 540 mm 930 mm 32 kg
Granitore 2 560 mm 540 mm 930 mm 52 kg
Granitore 2 FF 560 mm 540 mm 930 mm 57 kg
Granitore 3 770 mm 540 mm 930 mm 72 kg
Granitore 3 FF 770 mm 540 mm 930 mm 74 kg
Anmerkung: Die Abmessungen und das Gewicht sind unver-
bindliche Angaben.
Abb.3