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Silvercrest SBTF 10 G1 - Entsorgung; Informationen zu Warenzeichen und Lizenzen

Silvercrest SBTF 10 G1
109 pages
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Deutsch - 
. Informationen zu Warenzeichen und
Lizenzen
Die Bluetooth
®
-Wortmarke und die Logos sind eingetragene Marken von Bluetooth SIG,
Inc. und werden vom Hersteller unter Lizenz verwendet.
Die USB™-Wortmarke und die Logos sind eingetragene Marken der USB Implementers
Forum, Inc. und werden vom Hersteller unter Lizenz verwendet.
SilverCrest
®
ist ein eingetragenes Warenzeichen der Lidl Stiftung & Co. KG,
 Neckarsulm, Deutschland.
Alle weiteren Namen und Produkte sind Warenzeichen oder eingetragene Warenzeichen
ihrer jeweiligen Eigentümer.
. Entsorgung
VERPACKUNG
Ihr Gerät befindet sich zum Schutz vor Transportschäden in einer
Verpackung. Verpackungen sind aus Materialien hergestellt, die
umweltschonend entsorgt und einem fachgerechten Recycling zu-
geführt werden können.
Beachten Sie folgende
Kennzeichnung von Ver
Kennzeichnung von Verpackungsmaterialien bei der
Mülltrennung mit den Abkürzungen (a) und Nummern (b):
–: Kunststoffe/ –
: Papier und Pappe/ –: Verbundstoffe
: Papier und Pappe/ –: Verbundstoffe
(Nur für Frankreich)
Das „Triman“-Symbol informiert den Verbraucher darüber, dass das Produkt
recycelbar ist, einem erweiterten System der Herstellerverantwortung und in
Frankreich einer Sortieranweisung unterliegt.
GERÄT (nur für Deutschland)
Alle mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichneten Elektro- bzw. Elekt-
ronikgeräte dürfen nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden, sondern sind
vom Endnutzer am Ende ihrer Lebenserwartung einer vom unsortierten Sied-
lungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Die Endnutzer haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altge-
rät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät ent-
nommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Alt-
gerät zerstörungsfrei zu trennen und einer separaten Sammlung zuzuführen.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von
mindestens  Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens  Quadratmetern, die mehrmals im
Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf
dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet, bei der Abgabe eines neuen Elek-
tro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers
der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das

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