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Watson-Marlow 701RA - Garantie

Watson-Marlow 701RA
486 pages
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6 PB0348:m-701atex-de-04
4 Garantie
Watson- Marlow Ltd („Watson- Marlow“) garantiert für einen Zeitraum von eins Jahr ab Versanddatum, dass dieses
Produkt unter normalen Einsatz- und Wartungsbedingungen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist.
Die alleinige Verantwortung von Watson-Marlow und der ausschließliche Behelf des Kunden bei jeglichem Anspruch,
der sich aus dem Kauf eines Produkts bei Watson- Marlow ergibt, beschränken nach dem Ermessen von Watson-
Marlow auf Reparatur, Ersatz oder Gutschrift, falls zutreffend.
Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, beschränkt sich die vorstehende Garantie auf das Land, in dem das
Produkt verkauft wird.
Kein Mitarbeiter, Bevollmächtigter oder Vertreter von Watson- Marlow hat die Befugnis, Watson- Marlow an eine
etwaige andere Garantie als die vorstehende zu binden, es sei denn, sie liegt in Schriftform vor und ist von der
Geschäftleitung von Watson-Marlow unterschrieben. Watson-Marlow erteilt keine Garantie hinsichtlich der Eignung
seiner Produkte für einen bestimmten Zweck.
In keinem Fall:
i. dürfen die Kosten des ausschließlichen Anspruchs des Kunden den Kaufpreis des Produkts überschreiten;
ii. haftet Watson- Marlow für etwaige – wie auch immer geartete – direkte, indirekte, zufällige, spezielle,
Folgeschäden oder Strafschadenersatz, selbst wenn Watson- Marlow von der Möglichkeit derartiger
Schäden in Kenntnis gesetzt wurde.
Watson- Marlow haftet nicht für Verluste, Schäden oder Aufwendungen, die sich direkt oder indirekt im
Zusammenhang mit oder aufgrund der Verwendung seiner Produkte ergeben, einschließlich Schäden oder
Verletzungen, die an anderen Produkten, Maschinen/Anlagen, Gebäuden oder Sachwerten verursacht wurden.
Watson-Marlow haftet nicht für Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gewinnverluste, Zeitverlust,
Unannehmlichkeit, Verlust von gefördertem Produkt und Produktionsverlust.
Diese Garantie verpflichtet Watson- Marlow nicht zur Übernahme etwaiger Kosten für den Ausbau, Einbau bzw.
Transport oder sonstiger Kosten, die sich im Zusammenhang mit einem Garantieanspruch ergeben könnten.
Watson-Marlow übernimmt keine Verantwortung für Transportschäden an zurückgesandten Gegenständen.
Bedingungen
o
Die Produkte müssen nach vorheriger Absprache an Watson- Marlow Limited oder eine von Watson- Marlow
zugelassene Kundendienstzentrale eingeschickt werden.
o
Alle Reparaturen oder Änderungen müssen von Watson-Marlow Ltd. oder einer von Watson-Marlow zugelassenen
Kundendienstzentrale oder mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung von Watson- Marlow, die von einem
Manager oder Geschäftsführer von Watson-Marlow unterschrieben wurde, durchgeführt worden sein.
o
Fernsteuerungs- oder Systemanschlüsse müssen gemäß den Empfehlungen von Watson- Marlow hergestellt
werden.
o
Alle PROFIBUS-Systeme müssen durch einen von PROFIBUS zugelassenen Techniker installiert oder zertifiziert
werden.
Ausnahmen
l Verbrauchsmaterial, einschließlich Schlauch- und Pumpelemente, ist von der Garantie ausgeschlossen.
l Pumpenkopfrollen sind von der Garantie ausgeschlossen.
l Reparaturen oder Umbauarbeiten, die aufgrund von normalem Verschleiß oder Mangel an angemessener und
korrekter Wartung notwendig werden, sind von der Garantie ausgeschlossen.
l Produkte, die nach Meinung von Watson-Marlow fahrlässig behandelt, zweckentfremdet eingesetzt, vorsätzlich
oder unbeabsichtigt beschädigt wurden, sind von der Garantie ausgeschlossen.
l Durch Überspannung verursachte Störungen sind von der Garantie ausgeschlossen.
l Durch falsche oder minderwertige Systemverkabelung verursachte Störungen sind von der Garantie
ausgeschlossen.
l Schäden durch Chemikalieneinflüsse sind von der Garantie ausgeschlossen.
l Zusatzausstattungen wie z. B. Lecksensoren sind von der Garantie ausgeschlossen.

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