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Nicht betrieben werden darf das Heizgerät:
! an Tankstellen und Tankanlagen.
! an Orten, an denen sich brennbare Dämpfe oder
Staub bilden können (z. B. in der Nähe von Kraft-
stoff-, Kohlen-, Holzstaub- oder Getreidelagern).
! in der Nähe entflammbarer Materialien wie z. B.:
trockenem Gras und Laub, Kartonagen, Papier
usw.
! in geschlossenen Räumen (z. B. Garage), auch
nicht mit Zeitvorwahl oder Telestart.
Das Heizgerät darf nicht:
! Temperaturen von mehr als 110 °C (Lagertempe-
ratur) ausgesetzt werden. Bei Überschreitung
können bleibende Schäden an der Elektronik auf-
treten.
! ohne einen mind. 20%-igen Anteil eines Marken-
Gefrierschutzmittels im Wasser des Heizkreis-
laufs betrieben werden.
Brand-,Explosions-
und Erstickungsgefahr
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2010_2016_BA.book Seite 4 Dienstag, 24. Mai 2005 9:48 09