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WARTUNGSREGISTRIERUNG
Um Problemen wie dem Verschleiß von mechanischen und elektronischen Komponenten
sowie Hebevorrichtungen entgegenzutreten, ist es nötig eine regelmäßige und systematische
Wartung durchzuführen.
Die Wartung muss in den vorgeschriebenen zeitlichen Abständen durchgeführt werden, die
durch den Hersteller im Bedienungshandbuch des Geräts genannt werden.
Wartungsmaßnahmen dürfen nur von darauf spezialisiertem bzw. qualifiziertem Personal
ausgeführt werden.
Das Wartungspersonal muss an Ausbildungskursen teilgenommen haben und die
Sicherheitsbestimmungen bezüglich der Kranwaagen kennen und diese konkret anwenden. Im
vorliegendem Handbuch muss der Benutzer in chronologischer Reihenfolge einerseits alle
Wartungsarbeiten festhalten, die an der Kranwaage durchgeführt wurden (Inspektion /
Kontrolle, Überholung, Reparaturen), andererseits aber auch jedes Ereignis bzw. Vorkommnis,
das sich irgendwie auf die Sicherheit ausgewirkt haben könnte.
Bei Übergabe des Dynamometers, oder jedenfalls vor der ersten Inbetriebnahme der
Kranwaage, müssen die Abmessungen der Haken und Schäkel kontrolliert und in das
Wartungshandbuch eingetragen werden. Alle darauf folgenden, vom Inspektions- und
Wartungsprogramm vorgesehenen Überprüfungen der Abmessungen müssen mit der ersten
Messung verglichen werden. Die in der oben stehenden Tabelle angeführten
Toleranzgrenzwerte beziehen sich auf die tatsächlichen, während der ersten Inspektion
gemessenen Abmessungen.
Auf den folgenden Seiten des vorliegenden Handbuchs wird Ihnen ein „Wartungsregister” zur
Verfügung gestellt, wo alle gewöhnlichen und außergewöhnlichen Wartungseingriffe
eingegeben werden, die an Ihrem Gerät durchgeführt wurden. Diese Informationen sind von
großer Wichtigkeit und können bei einer nicht detaillierten und präzisen Erfassung die
Gültigkeit der Garantie außer Kraft setzen. Deshalb raten wir Ihnen, sich immer zu
vergewissern, dass:
- das zuständige Personal ordnungsgemäß die vierteljährliche Überprüfung durchführt und
diese in dem vorliegenden Handbuch registriert;
- das autorisierte Personal nach jeder jährlichen Wartungsmaßnahme in dem dafür
vorgesehenen Feld einen Stempel einträgt.