31
Deutsch
lassen, müssen diese unter der Freileitung und möglichst rechtwinklig erfolgen.
• Wenn Zaunzuleitungs- und Zaundrähte in der Nähe einer Freileitung installiert werden, sollten folgende Mindestabstände
eingehalten werden:
Minimal-
Stromspannung V Abstand m
Weniger oder gleich 1000 3
Zwischen 1000 und 33’000 4
Grösser als 33’000 8
• Wenn Zaunzuleitungs- und Zaundrähte in der Nähe einer Freileitung installiert werden, sollten sie sich nicht mehr als 3 m
über dem Boden benden.
Diese Höhe gilt an all den Stellen, die, ausgehend von der Originalprojekon der äußersten Leiter der Freileitungen, in der
folgenden Enernung zur Bodenoberäche liegen:
- 2 m bei Stromleitungen mit Nennspannungen bis zu 1000 V;
- 15 m bei Stromleitungen mit Nennspannungen über 1000 V
• Für elektrische Weidezäune zur Abschreckung von Vögeln, zum Zurückhalten von Hauseren oder Training von Tieren wie
z. B. Kühen reichen Elektrozaungeräte mit einer niedrigen Ausgangsleistung aus, um eine ausreichende, sichere Leistung zu
erbringen.
• Wird ein Elektrozaungerät zur Versorgung eines Leitungssystems benutzt, das verhindern soll, dass Vögel auf Gebäuden
rasten, sollte kein Leitungsdraht mit der Erdungsstab verbunden werden. Außerdem sollten Warnschilder dort angebracht
werden, wo Personen mit den Leitungen in Berührung kommen könnten.
• Die Zäune sollten in ausreichender Enernung von Telefon- und Telegrafenleitungen sowie Radioantennen errichtet werden.
• Dort, wo ein öentlicher Fussweg den elektrischen Weidezaun kreuzt, sollte ein nicht elektriziertes Tor in den Zaun
eingebaut oder ein Zaunübertri angebracht werden. Bei jedem dieser Übergänge sollten an den benachbarten Leitern
Warnschilder (G602) angebracht werden.
• Jeder Teil, der entlang einer öentlichen Straße oder eines öentlichen Weges installiert ist, muss in häugen Intervallen
durch Warnzeichen gekennzeichnet sein, die sicher an den Zaunpfosten befesgt oder fest an den Zaundrähten verklemmt
sind.
• Die Größe des Warnschildes muss mindestens 100x200mm betragen.
• Die Hintergrundfarbe auf beiden Seiten des Schildes muss gelb sein. Die Schri muss schwarz
sein und:
- entweder den sinngemäßen Hinweis “Achtung: Elektrozaun”
- oder das stehende Symbol zeigen.
• Die Schri muss unlöschbar, beidseig und in einer Schrihöhe von mindestens 25mm sein.
• Es ist sicherzustellen, dass alle netzbetriebenen, untergeordneten Ausrüstungen, die
mit dem Stromkreis des elektrischen Weidezauns verbunden sind, eine ähnlich starke
Isolierung zwischen dem Zaunstromkreis und der Versorgungsleitung aufweisen, wie sie
vom Elektrozaungerät geliefert wird.
• Schutz vor dem Weer wird für diese Zusatzgeräte gewährleistet, wenn diese Geräte vom Hersteller für eine Verwendung im
Freien zerziert sind und wenn es sich um Geräte mit einem Minimumschutz vom Typ IPX4 handelt.
Dieses Elektrozaungerät entspricht internaonalen Sicherheitsvorschrien und wurde nach internaonalen
Sicherheitsbesmmungen hergestellt. Gallagher behält sich das Recht vor, ohne Vorankündigung Änderungen am Produkt
vorzunehmen, um Zuverlässigkeit, Betrieb oder Design zu verbessern. E & OE.