1.2.3. GARANTIE
Cefla S.C. - Imola (Italy) garantiert für die Sicherheit, die Zuverlässigkeit und die Leistungsfähigkeit der Geräte. Die
Garantie ist von der Berücksichtigung der nachfolgend genannten Vorschriften abhängig:
- Einhaltung der auf dem Garantieschein angeführten Bedingungen.
- Das Gerät darf nur laut den in der vorliegenden Gebrauchsanleitung genannten Anweisungen verwendet werden.
- Die Montage, der technische Kundendienst sowie der zusätzliche Ausbau der Geräte darf von Personal
durchgeführt werden, das vom Hersteller dazu befugt worden ist.
- Die Abdeckungen des Geräts dürfen nicht geöffnet werden: Die Montage, die Instandsetzungen sowie im
allgemeinen alle Eingriffe, die deren Öffnung notwendig machen, dürfen einzig und allein von Technikern
ausgeführt werden, die vom Hersteller dazu befugt worden sind.
- Das Gerät darf nur in solchen Räumlichkeiten aufgestellt werden, in denen die unter dem zuvor angeführten
Kapitel 1.2.2. "Umgebungsbedingungen".
- Die Räumlichkeit, in der die Röntgenaufnahmeeinheit eingebaut wird, muss mit den offiziellen Richtlinien
übereinstimmen, die bezüglich des Schutzes vor Strahlungen im Nutzerland Anwendung finden.
SICHERHEITSHINWEISE.
- Wenn ein nicht dazu bevollmächtigter Techniker eine Änderung am Erzeugnis vornimmt bzw. Teile oder
Komponenten durch andere ersetzt, die sich von den vom Hersteller verwendeten Bestandteilen
unterscheiden, so muss er in gleicher Weise die Verantwortung dafür übernehmen, wie es der Hersteller
tut.
- Bevor man die Praxis verlässt, muss der Hauptschalter des Geräts ausgeschaltet werden.
- Das Gerät ist nicht gegen das Eindringen von Flüssigkeiten geschützt (IPX 0).
- Das Gerät ist nicht für die Verwendung bei Vorhandensein von brennbaren Mischungen von
Anästhesiegas mit Sauerstoff oder Distickstoffoxid geeignet.
- Das Gerät muss stets in einem einwandfrei leistungsfähigen Zustand gehalten werden.
- Der Gebrauch eines Elektroskapells oder anderer elektrischer Einrichtungen in der Praxis oder in
dessen Unmittelbarer nähe, die nicht der I.E.C. 60601-1-2 entsprechen, könnte zu elektromagnetischen
Störungen oder Störungen anderer Natur führen und zur Betriebsstörungen des zahnärztlichen
Gesamtkomplexes führen. In diesen fällen wird zu Vorbeugung ANGERATEN, die Stromversorgung der
Einrichtung im voraus Auszuschalten.
- Für jeglichen Missbrauch, Unachtsamkeit beim Gebrauch sowie für jede unsachgemäße Anwendung
des Gerätes übernimmt der Hersteller keinerlei (zivil- und strafrechtliche) Verantwortung.
- Das Gerät darf ausschließlich von autorisiertem Personal (Arzt und Mitglieder des Behandlungsteams)
verwendet werden, das über entsprechende Qualifikationen verfügt.
- Das Gerät darf in eingeschaltetem oder einschaltbereitem Zustand niemals unbeobachtet bleiben;
insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass Kinder/ rechtsunfähige Personen oder andere unbefugte
Personen nicht mit dem Gerät allein gelassen werden.
- Wenn man strukturelle Schäden am Röntgengerät feststellt oder Ölleckagen auftreten, sollte das Gerät
nicht verwendet und der technische Kundendienst unverzüglich verständigt werden.
SCHUTZ VOR STRAHLUNGEN.
Die Röntgenstrahlen sind gefährlich. Ihr Gebrauch darf nur unter Einsatz entsprechenden
Vorsichtsmaßnahmen erfolgen. Die Bereiche, in denen man möglicherweise einer Röntgenstrahl-
bestrahlung ausgesetzt wird, sind durch dieses Symbol gekenn-zeichnet.Dieses soll daran erinnern, dass
die in dem jeweiligen Benutzerland geltenden Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind.
- Die Strahlenausgaben nach Möglichkeit von der am weitesten vom Brennpunkt und von dem
Röntgenstrahlbündel entfernt liegenden Stelle (zumindest 2 Meter) aus ansteuern, die
entgegengerichtet zur Röntgenstrahlrichtung liegt.
- Im Verlauf der Bestrahlung darf sich nur dazu befugtes Fachpersonal sowie der Patient im Raum
aufhalten.
- Keimdrüsen und SKinddrüse des Patienten sind stets zu schützen.