8.0 WARTUNG DURCH FACHPERSONAL
8.1 ÜBERPRÜFUNGEN DER UMGEBUNG
Vor Beginn jeglicher Eingriffe an Systemen, die brennbare Kältemittel enthalten, müssen
Sicherheitsprüfungen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass das Brandrisiko so gering wie
möglich gehalten wird. Bei Reparaturen an der Kälteanlage sind vor der Durchführung von
Arbeiten an der Anlage die folgenden Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
8.2 ARBEITSABLAUF
Die Arbeit wird in kontrollierter Weise durchgeführt, um das Risiko des Vorhandenseins
entflammbarer Gase oder sonstiger Dämpfe während der Durchführung der Arbeit zu minimieren.
8.3 ALLGEMEINER ARBEITSBEREICH
Das gesamte Wartungspersonal und andere im örtlichen Bereich tätige Personen müssen über
den Ablauf der ausgeführten Aufgaben instruiert werden. Das Arbeiten in engen Räumen ist zu
vermeiden. Der Arbeitsbereich muss abgegrenzt werden. Es muss sichergestellt werden, dass die
Arbeitsbedingungen innerhalb dieses Bereichs durch Überprüfung brennbarer Materialien
abgesichert wurden.
8.4 PRÜFUNG AUF DAS VORHANDENSEIN VON KÄLTEMITTEL
Vor und während der Arbeit muss der Bereich mit einem geeigneten Kältemitteldetektor überprüft
werden, um sicherzustellen, dass sich der Techniker über die potentiell entflammbare
Beschaffenheit des Bereichs im Klaren ist. Stellen Sie sicher, dass die verwendete Ausrüstung zur
Lecksuche für die Verwendung von brennbaren Kältemitteln geeignet ist, d.h. dass sie keine
Funkenbildung aufweist, ordnungsgemäß abgedichtet oder betriebssicher ist.
8.5 VERFÜGBARKEIT EINES FEUERLÖSCHERS
Für den Fall, dass an der Kühlanlage oder damit verbundenen Teilen heiße Arbeiten durchgeführt
werden sollen, müssen geeignete Feuerlöscher zur Verfügung stehen. Stellen Sie neben dem