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Parkside PPS 30 B2 - Lagerung; Umwelthinweise und Entsorgungsangaben; Wartung

Parkside PPS 30 B2
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DE/AT/CH
spät ausgetauscht, führt dies zu einer
Überhitzung der Teile.
Nach dem Austausch ist sicherzu-
stellen, dass die Düsenspannhülse
8b
ausreichend angezogen ist.
ACHTUNG!
fDie Düsenspannhülse
8b
darf erst auf
den Brenner
8
geschraubt werden,
nachdem dieser mit der Elektrode
8d
und der Brennerhülle
8c
bestückt wurde.
fWenn diese Teile fehlen, kann es
zu Fehlfunktionen des Geräts und
insbesondere zu einer Gefähr-
dung des Bedienungspersonals
kommen.
• Wartung
HINWEIS!
fDer Plasmaschneider muss für eine
einwandfreie Funktion sowie für die
Einhaltung der Sicherheitsanforderungen
regelmäßig gewartet werden. Unsach-
gemäßer und falscher Betrieb können zu
Ausfällen und Schäden am Gerät führen.
Lassen Sie Reparaturen nur von qualifi-
zierten Fachkräften durchführen.
HINWEIS!
fEin Entleeren des Kondenswasserbehäl-
ters
18
ist nicht erforderlich. Falls sich
hier Wasser ansammelt so entsteht unten
am Behälter ein feiner Tropfen. Das
Kondenswasser wird anschließend durch
Verdunstung abgeführt.
Schalten Sie die Hauptstromversorgung
sowie den Hauptschalter des Geräts aus,
bevor Sie Wartungsarbeiten oder Reparatu-
ren an dem Plasmaschneider durchführen.
Säubern Sie den Plasmaschneider und
dessen Zubehör regelmäßig von außen.
Entfernen Sie Schmutz und Staub mit Hil-
fe von Luft, Putzwolle oder einer Bürste.
Im Falle eines Defektes oder erforderli-
chem Austauschs von Geräteteilen wen-
den Sie sich bitte an das entsprechende
Fachpersonal.
• Lagerung
Wenn das Gerät nicht genutzt wird, sollten
Sie es vor Staub geschützt an einem saube-
ren und trockenen Ort lagern.
Umwelthinweise und
Entsorgungsangaben
Rohstoffrückgewinnung
statt Müllentsorgung
Gerät, Zubehör und Verpackung
sollten einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
Beachten Sie die Kennzeichnung auf
den Verpackungsmaterialien und
trennen Sie diese gegebenfalls
gesondert. Die Verpackungsmateriali-
en sind gekennzeichnet mit Abkürzungen (a)
und Ziffern (b) mit folgender Bedeutung: 1-7:
Kunsstoffe, 20-22: Papier und Pappe, 80-98:
Verbundstoffe.
Gemäß Europäischer Richtlinie 2012/19/EU
müssen verbrauchte Elektrogeräte getrennt
gesammelt und einer umweltgerechten
Wiederverwertung zugeführt werden.
Entsorgen Sie das Gerät über einen zu-
gelassenen Entsorgungsbetrieb oder über
Ihre kommunale Entsorgungseinrichtung.
Beachten Sie die aktuell geltenden Vorschrif-
ten. Setzen Sie sich im Zweifelsfall mit Ihrer
Entsorgungseinrichtung in Verbindung.
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