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GEWÄHRLEISTUNGS UND GARANTIE
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Vor der Inbetriebnahme lesen Sie bitte die Bedienungsanleitung gründlich durch, um sich mit dem Umgang des Fahrzeuges vertraut zu
machen. Wir weisen darauf hin, dass die in der Bedienungsanleitung angegebenen Bedienungs, Pflege - und Wartungshinweise
eingehalten werden müssen um den Gewährleistungs- und Garantieanspruch aufrecht zu erhalten. Die Einhaltung der Bedienungs-
Pflege - und Wartungshinweise trägt im Wesentlichen zur Erhöhung der Lebensdauer des Fahrzeuges bei. Ab dem Datum der
Übergabe wird eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Fahrzeuges in Werkstoff und Herstellung für den Zeitraum
von 2 Jahren (1 Jahr für den Akku) bzw. den gesetzlich geltenden Gewährleistungszeitraum gewährt. Wartungsarbeiten sind nur bei
einer von uns autorisierten Fachwerkstätte durchzuführen. Bei Schäden die durch unsachgemäße Handhabung, Manipulation oder auf
ein nicht Einhalten der Bedienungs, Pflege - und Wartungshinweise zurückzuführen sind kann keine Garantie oder Gewährleistung
geltend gemacht werden. Garantie oder Gewährleistung kann nur dann gewährt werden, wenn ein auftretender Schaden unmittelbar
beim Verkäufer oder in einer von uns autorisierten Fachwerkstätte gemeldet wird.Im Garantiefall hat der Käufer nur einen Anspruch auf
Mängelbeseitigung, Reparatur oder Austausch eines schadhaften Teils. Ersatz für mittelbare und unmittelbare Schäden werden nicht
gewährt. Auf verwahrloste Fahrzeuge kann keine Garantie oder Gewährleistung geltend gemacht werden. Bitte beachten Sie daher
nachstehende Hinweise.Die Karosserie und die Verkleidungsteile sind regelmäßig von Schmutz zu befreien. Verwenden Sie dazu
keinesfalls einen Hochdruckreiniger, einen starken Wasserstrahl, scharfe, ätzende oder scheuernde Reinigungsmittel. Dies kann
Oberflächen und Lacke dauerhaft schädigen und Rostbildung fördern. Unbedingt schonende Pflegemittel verwenden. Ihr Händler wird
Sie gerne beraten. Aluminiumteile oder Teile mit veredelter Oberfläche (verchromte, eloxierte oder andere veredelte Oberflächen) mit
geeigneten Pflegemitteln behandeln, um Oxidation zu verhindern. Rahmen und Metallteile stets mit geeigneten Korrosionsschutz zu
pflegen um Korrosion zu vermeiden.
Ein ständig im Freien geparktes Fahrzeug muss mit einer Schutzplane abgedeckt werden, um Verwitterung von lackierten Teilen, sowie
Rissbildung an Sitzen und anderen Kunststoffteilen zu verhindern.
Wenn das Fahrzeug auf nicht befestigten Straßen oder Wegen sowie rennsportlich zum Einsatz gebracht wird kann keine Garantie oder
Gewährleistung geltend gemacht werden.
Auf unten stehende Verschleißteile sowie auf Verbrauchsmaterial, welches im Rahmen von Kundendienstarbeiten verwendet wird,
kann keine Garantie gewährt werden: Glühlampen / Brems - und Kupplungsbeläge / Antriebsritzel - Kettenrad und Antriebskette / Reifen

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