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ALLGEMEINE
GARANTIEBEDINGUNGEN
Der Vertriebshändler vor Ort ist unter Beachtung
der geltenden Landesgesetze für die Produkt-
garantie zuständig.
ENTSORGUNG
Vergewissern Sie sich, dass das Verpackungs-
material gemäß den Vorschriften des Bestim-
mungslandes ordungsgemäß und umwelt-
gerecht entsorgt wird.
Das nicht mehr benutzbare Gerät ist umwelt-
gerecht zu entsorgen.
Die Entsorgung hat den geltenden Vorschriften
zu entsprechen und vorzugsweise das
Recycling der Geräteteile vorzusehen.
Die wiederverwertbaren Geräteteile sind mit
einem Materialsymbol und –zeichen versehen.