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Dräger X-plore 3000 Series - Voraussetzungen für den Gebrauch

Dräger X-plore 3000 Series
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Gebrauch
8 X-plore 3000
3Gebrauch
3.1 Voraussetzungen für den Gebrauch
Den gültigen nationalen Vorschriften bezüglich der Benutzung von
Filtergeräten genau Folge leisten (in Deutschland z.
B. BGR 190,
in Australien und Neuseeland z.
B. AS/NZS 1715:2009, in den
USA z.
B. 29 CFR, Part 1910.134).
Die Umgebungsverhältnisse (insbesondere Art und Konzentration
der Schadstoffe) müssen bekannt sein. Entsprechende Atemfilter
verwenden. Wenn der Schadstoff unbekannt ist, nur Pressluftat
-
mer oder Druckluft-Schlauchgeräte verwenden.
Immer 2 Atemfilter des gleichen Typs aus einer Packung verwen-
den.
Filtergeräte nur verwenden, wenn die Luft keine unmittelbare Ge-
fahr für Gesundheit oder Leben darstellt.
Es muss gewährleistet sein, dass sich die umgebende Atmosphä-
re nicht ungünstig verändern kann.
Filtergeräte bei Verdacht auf Schadstoffe mit geringen Warneigen-
schaften (Geruch, Geschmack, Reizung der Augen und Atemwe-
ge) nicht einsetzen. In diesem Fall die Gefahrenzone sofort
verlassen, da die Halbmaske undicht werden kann.
Unbelüftete Behälter, Gruben, Kanäle usw. dürfen mit Filtergerä-
ten nicht betreten werden.
Nicht in mit Sauerstoff angereicherten Atmosphären verwenden.
WARNUNG
Die Filtergeräte
dürfen nur verwendet werden, wenn es keine
Unklarheiten über den Verwendungszweck oder die Einsatzbe-
dingungen gibt. Die folgenden Anweisungen müssen bei Ver-
wendung der Filtergeräte beachtet werden.
Wird diese Warnung nicht beachtet, kann dies zu Verlet-
zungen oder zum Tod führen.
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