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HITWAY BK10 - Rechtliche Garantieanspruch und Gewährleistung

HITWAY BK10
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Der Hersteller bietet eine 2-Jahres-Garantie auf Rahmenbrüche und eine 6-monatige Garantie auf das
gesamte Fahrrad und den Anbauteilen.
Von dieser Garantie ausgeschlossen sind alle Verschleißteile wie Ketten, Pedale, Zahnriemen, Reifen, Felgen,
Schläuche, Kugellager, Schaltungen, Bremsbeläge, Kettenblätter, Ritzel, Innenlager, Schalt- und Bremszüge,
Schalt- und Bremsschläuche, sowie Lackierungen und Aufkleber. Die Garantie erstreckt sich nicht auf
Schäden, die durch Nichtbeachtung der Montageanleitung oder unsachgemäßen Gebrauch (Sprünge,
Stunts, Tricks, Wheelies, Downhill) entstanden sind. Das Fahrrad darf nur für private Zwecke genutzt werden.
Schäden, die durch Vermietung, Leasing oder die Teilnahme an Wettbewerben entstehen, sind von der
Garantie vollständig ausgeschlossen.
Wenn Sie ohne Rücksprache mit dem Hersteller Reparaturen, Umbauten oder sonstige Veränderungen am
Fahrrad vornehmen. Die Garantie erlischt auch, wenn die in dieser Anleitung angegebenen Wartungsintervalle
nicht eingehalten werden oder wenn das Fahrrad nicht mindestens ein- bis zweimal im Jahr gründlich
überprüft wird.
Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen muss der Original-Kaufbeleg zusammen mit der
Wartungsanleitung aufbewahrt werden. Mit dem Kauf werden die Garantiebedingungen vollständig und
bedingungslos anerkannt. Die Garantiebedingungen lauten wie folgt:
· Keine Garantie für zufällige Schäden
· Keine Garantie bei unsachgemäßem Gebrauch
· Keine Garantie bei Zweckentfremdung
· Keine Gewährleistung bei Schäden durch unsachgemäßen Einbau
· Keine Gewährleistung bei Nichteinhaltung von Inspektions- und Wartungsintervallen
· Keine Gewährleistung bei Verlust von Teilen oder Zubehör
Herstellergarantie
Dieses Handbuch enthält wichtige Sicherheits-, Leistungs- und Serviceinformationen. Lesen
Sie es bitte aufmerksam vor der ersten Fahrt mit Ihrem neuen Fahrrad durch und bewahren Sie es als
Referenz zum späteren Nachschlagen auf.
Zusätzliche Sicherheits-, Leistungs- und Wartungsinformationen für bestimmte Teile wie Federbeine oder
Pedale an Ihrem Fahrrad sind möglicherweise ebenfalls Ihrem Fahrrad oder dem von Ihnen gekauften
Zubehör beigepackt worden.
Lesen Sie vor der ersten Fahrt unbedingt alle bereitgestellten Dokumente.
Bei Fragen zu Verwendung oder Service, Reparatur und Wartung wenden Sie sich bitte an den Kundend-
ienst.
Wichtig:
Der Hersteller bietet auf neue Produkte eine 24 Monate Gewährleistung (anderes Wort dafür:
Mängelgewährleistung) auf Neuware (§439 und 476 des BGB).
Die Gewährleistung erstreckt sich auf Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs bereits am Produkt
vorhanden waren. Wenn Sie einen Mangel entdecken, können Sie vom Hersteller verlangen, das
Produkt zu reparieren oder anderweitig zu verbessern.
Wenn der Verkäufer der Überzeugung ist, dass der Mangel erst nach dem Kauf aufgetreten ist, muss
er dies innerhalb der ersten sechs Monate beweisen. Nach sechs Monaten kehrt sich die Beweislast
jedoch um. Der Käufer muss beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs bestand.
Rechtliche Garantieansprüche und Gewährleistungen
Erläuterung Rechtliche Gewährleistung
Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (Herstellergarantie). Die Dauer und die
Bedingungen der Garantie werden vom Hersteller frei festgelegt.
Erläuterung Garantie
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