Bedienungsanleitung
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Warnungen
1. Darauf achten, daß das Batterieladegerät vor Gebrauch richtig geerdet wird. Das Batterieladegerät darf
nur an eine Steckdose mit funktionierendem Erdleiter angeschlossen werden.
2. Das Batterieladegerät darf nur mit einem Markennetzstecker verwendet werden, und die
Spannungsversorgung muß durch Isolation anhand von Trennvorrichtungen geschützt sein, d.h. durch
Sicherungen und/oder Leistungsschalter. Verwendet werden sollten eine Sicherung oder ein
Leistungsschalter bis maximal 5 A. Das Batterieladgegerät darf nicht mehr verwendet werden, wenn es
beschädigt, in Wasser getaucht oder dem Regen ausgesetzt ist.
3. Das OTS 60PB darf nur zur Prüfung elektrischer Sorten von Isolieröl eingesetzt werden. Andere leicht
entzündliche Stoffe, wie z.B. Benzin, dürfen nicht geprüft werden.
4. Die Prüfkammer muß immer vollkommen sauber sein, insbesondere vor einer durchzuführenden
Prüfung. Ausgelaufendes/verschüttetes Öl in der Prüfkammer oder am Prüfgerät stets abwischen!
5. Die Prüfelektroden und deren Umgebung müssen stets vollkommen sauber sein, insbesondere vor
einer durchzuführenden Prüfung. An den Elektroden dürfen sich auch keine Grübchen gebildet haben
(Pitting).
6. Das Prüfgerät ist mit hochkapazitiven Keramiksicherungen nach IEC 127 ausgestattet. Bei Einbau von
Ersatzsicherungen in das Prüfgerät ist darauf zu achten, daß diese Ersatzsicherungen die vorstehende
Norm erfüllen (siehe das Kapitel TECHNISCHE DATEN bzgl. der tecnischen Spezifikation im
einzelnen). Glassicherungen DÜRFEN aufgrund ihrer niedrigen Schaltleistung NICHT verwendet
werden.
7. Zur Durchführung einer Ölprüfung dürfen nur die korrekten Ölprüfbehälter verwendet werden. Diese
werden von Megger Limited hergestellt; die Teilenummern sind im Kapitel ZUBEHÖR aufgeführt. Das
Prüfgerät darf nur mit eingesetztem Prüfbehälter in Betrieb genommen werden.
8. Bei Einstellung des Elektrodenabstands stets zuvor das Ölprüfgerät abschalten (Schalter an der
Rückseite des Geräts!)
9. Gehäusebleche oder andere Teile dürfen nicht entfernt werden, da sonst stromführende Teile freigelegt
werden.
Einstellungen und Reparaturen dürfen nur von ausgebildeten Meßgerätetchnikern durchgeführt
werden, die die Gefahren beim Arbeiten an Hochspannung führenden Geräten kennen. Im Inneren des
Prüfgerätes befindliche Kondensatoren können auch bei Trennung des Apparates vom Netzanschluß
immer noch geladen sein (insbesondere bei einem Fehlerzustand des Geräts!).
Eine für das Prüfgerät geltende Garantie erlischt sofort, wenn solche Arbeiten nicht vom Hersteller oder
einem seiner Fachhändler ausgeführt werden.
10. Wenn vermutet wird, daß die Schutzvorrichtungen des Prüfgeräts Schaden gelitten haben, darf das
Gerät nicht mehr eingesetzt werden; es muß sofort außer Betrieb genommen und an den Hersteller
oder einen seiner Fachhändler zur Reparatur eingesandt werden.
Eine Beeinträchtigung/Beschädigung der Schutzvorrichtungen kann z.B. vermutet werden, wenn das
Prüfgerät sichtbare Anzeichen einer Beschädigung aufweist, z.B. an den membranschaltern und
Sichtbereichen, die beabsichtigten Messungen nicht mehr ausführt, längere Zeit unter ungünstigen
Bedingungen gelagert war oder harten Transportbelastungen ausgesetzt war.
11. Wenn das Ölprüfgerät starken Veränderungen im Umgebungsklima ausgesetzt gewesen ist, z.B. bei
der Luftfeuchtigkeit oder Temperatur, muß es vor seinem ersten Einsatz nicht weniger als 12 Stunden
lang den neuen Bedingungen entsprechend akklimatisiert werden.
12. Das Prüfgerät sollte nicht transportiert werden, während in der Prüfkammer noch ein gefüllter
Prüfbehälter eingesetzt ist.