DEUTSCH BETRIEBSANLEITUNG
20 SC351 - 9099864000
VERSCHROTTUNG
Die Geräteverschrottung hat bei einer autorisierten Verschrottungsstelle zu erfolgen.
Vor der Geräteverschrottung sind folgende Bauteile/Werkstoffe zu entfernen und zu trennen sowie gemäß
Umweltschutzvorschriften gesondert zu entsorgen:
– Batterie
– Bürsten
– Kunststofeitungen und -teile
– Elektrische und elektronische Teile (*)
(*) Wenden Sie sich insbesondere für die Verschrottung der elektrischen und elektronischen Bauteile an die örtliche Nilsk-
Niederlassung.