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Parkside PPBS 3 A1 - Transport; Entsorgung;Umweltschutz

Parkside PPBS 3 A1
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30
DE AT CH
Bei Betriebspausen von
mehrals3Monaten:
4. Lösen Sie die Zündkerze (
58) mit ei-
nem Wartungsschlüssel (
30) (siehe
„Zündkerze wechseln / einstellen“).
5. Füllen Sie einen Teelöffel mit reinem
2-Takt-Öl in den Brennraum und ziehen
Sie das Anwerfseil mehrmals langsam
zum Verteilen des Öls im Innern des
Motors.
6. Setzen Sie die Zündkerze (
58) wie-
der ein.
Transport
Beim Transport muss das Gerät
ausgeschaltet und der Zündkerzen-
stecker (
1) gezogen sein.
Transportieren Sie das Gerät nicht im
Leerlauf.
Tragen Sie das Gerät mit einer Hand
am oberen und einer Hand am unteren
Schaft rohr (
14+19), so vermeiden
Sie beim Transport in Berührung mit
gefährlichen Teilen zu kommen (z.B.
heißer Motor, Schneideeinheit).
Verwenden Sie beim Transport der Mes-
ser den Transportschutz (
28/29).
Halten Sie beim Transport einen Sicher-
heitsabstand zu Dritten ein.
Transportieren Sie das Gerät nicht
kopfüber, um ein Auslaufen von Kraft-
stoff zu verhindern.
Vor einem Transport zwischen zwei
Einsatzorten leeren Sie den Benzintank
mit einer Benzinabsaugpumpe.
Leeren Sie den Benzintank nicht in ge-
schlossenen Räumen, in der Nähe von
Feuer oder beim Rauchen. Gasdämpfe
können Explosionen oder Feuer verur-
sachen.
Transport in einem Kraftfahr-
zeug: Sichern Sie das Gerät gegen
Umkippen und Beschädigungen.
Achten Sie auf eine sichere Lage des
Geräts.
Entsorgung/
Umweltschutz
Nehmen Sie den Akku aus dem Gerät und
führen Sie Gerät, Akku, Zubehör und Ver-
packung einer umweltgerechten Wieder-
verwertung zu.
Entleeren Sie den Benzintank sorgfältig
Geben Sie Altöl und Benzinreste nicht in
die Kanalisation oder in den Abuss.
Entsorgen Sie Altöl und Benzinreste um-
weltgerecht - geben Sie diese an einer
Entsorgungsstelle ab.
Fragen Sie hierzu unser Service-Center.
Elektrische Geräte gehören nicht in
den Hausmüll. Das Symbol der
durchgestrichenen Mülltonne bedeu-
tet, dass dieses Produkt am Ende der Nut-
zungszeit nicht über den Haushaltsmüll
entsorgt werden darf.
Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und
Elektronik-Altgeräte: Verbraucher sind ge-
setzlich dazu verpichtet, Elektro- und Elek-
tronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer
einer umweltgerechten Wiederverwertung
zuzuführen. Auf diese Weise wird eine um-
welt- und ressourcenschonende Verwertung
sichergestellt.
Je nach Umsetzung in nationales Rechtkön-
nen Sie folgende Möglichkeiten haben:
an einer Verkaufsstelle zurückgeben,
an einer ofziellen Sammelstelle abge-
ben,
an den Hersteller/Inverkehrbringer zu-
rücksenden.
Nicht betroffen sind den Altgeräten bei-
gefügte Zubehörteile und Hilfsmittel ohne
Elektrobestandteile.

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