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Elektromagnetische Verträglichkeit
C-Kennzeichnung
Das Gerät erfüllt die Anforderungen der
Richtlinien des Rates der Europäischen
Union:
2004/108/EG »Elektromagnetische
Verträglichkeit (EMV)«
Zugehörige Europäische Normen:
Störaussendung:
nach Produktnorm EN 61326-1 Kl.B
(Wohnbereich)
Störfestigkeit:
nach Produktnorm EN 61326-1
(Industriebereich)
Hinweis:
Modifikationen der Geräte sowie der
Anschluss von nicht von Sartorius gelie-
ferten Kabeln oder Geräten unterliegen
der Verantwortung des Betreibers und
sind von diesem entsprechend zu prüfen
und falls erforderlich zu korrigieren.
Sartorius stellt auf Anfrage Angaben zur
Betriebsqualität zur Verfügung (gemäß
den o. g. Normen zur Störfestigkeit).
2006/95/EG »Elektrische Betriebsmittel
zur Verwendung innerhalb bestimmter
Spannungsgrenzen«
Zugehörige Europäische Normen:
EN61010-1
Sicherheitsanforderungen an elektrische
Mess-, Steuer-, Regel- und Laborgeräte
Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Bei Verwendung elektrischer Betriebs-
mittel in Anlagen und Umgebungsbe-
dingungen mit erhöhten Sicherheitsan-
forderungen sind die Auflagen gemäß
den zutreffenden Errichtungsbestim-
mungen zu beachten.
Einsatz im eichpflichtigen Verkehr
Der Drucker YDP10-0CE verfügt über
einen eigenständigen Prüfbericht der
PTB Deutschland (siehe Prüfschein).
Hierdurch kann der Drucker im eich-
pflichtigen Verkehr in der EU und des
EWR eingesetzt werden. Dies gilt nur
bei Anschluss an geeichte Waagen, die
durch eine EG oder nationale Bauart-
zulassung zur Eichung zugelassen sind.
Hat die Waage eine oder mehrere
gesondert gekennzeichnete Anzeige-
stellen (e = d), so muss der Drucker
diese Stellen ebenfalls kennzeichnen,
z.B. in Klammern oder Inversdruck.
Dies gilt nicht bei Waagen der Genauig-
keitsklasse I mit einem Eichwert e = 1
mg und einem Teilungswert d < 0,1 mg.
Bei Waagen mit e = d ist eine Kenn-
zeichnung nicht zulässig.
Die Datenausgabe der Waage muss
so konfiguriert werden, dass die Kenn-
zeichnung einer gesondert gekenn-
zeichneten Anzeigestelle mit ausgege-
ben und an den Drucker übermittelt
wird.
Wenn der Drucker nachträglich an eine
geeichte und bereits im eichpflichtigen
Verkehr eingesetzte Waage angeschlos-
sen wird, ist in Deutschland eine
Information an das zuständige Eichamt
gefordert. Der sofortige Einsatz im
gesetzlichen Messwesen ist davon nicht
betroffen.